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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0059
Schulwesen der Herrschaft Wald

Von 1785 an mußte an Orten, in deren halbstündigem Umkreis 90 bis 100 schulfähige
Kinder wohnten, eine Schule errichtet werden 22. Die Lehrer an den deutschen
und lateinischen Schulen mußten eine reine und klare Schreibart haben, ihre Muttersprache
gründlich beherrschen und sich durch vieles Lesen der modernen guten
Schriftsteller vervollkommnen, damit sie den Schülern durch Vorlegen bestimmter
moderner Autoren eine echte, reine Muttersprache vermitteln konnten23.

Im Walder Amtsbezirk mußte in dieser Angelegenheit ganz von unten angefangen
werden, denn hier wurde ein „Ordinar-Schulmeister ab immemoriali her pro
ente non necessario angesehen" u, doch war die Äbtissin bereit, ihre Untertanen einzuberufen
, um zu besprechen, wie und wo am besten ein oder zwei Lehrer aufgestellt
werden könnten25. Aus dem am 14. 1. 177119 von Kloster Wald an Stockach eingesandten
Fragebogen, der sogenannten Schultabelle 27, den laut Hofkanzleidekret
vom 26. 5. 1770 28 alle Herrschaften in Österreich ob der Enns jährlich beantworten
mußten, ergibt sich für das Amt Wald 1770 folgendes Bild:

Die Kinder der neun Orte Wald, Reischach, Steckein, Walbertsweiler, Hippets-
weiler, Riedetsweiler, Rothenlachen, Gaisweiler und Ruhestetten waren in einer im
Ort Wald eingerichteten Schule zusammengefaßt: Von 133 Kindern zwischen 4 und
12 Jahren waren 55 Kinder für den Unterricht eingeschrieben; die Anmeldungen
waren bei den Vier- bis Sechsjährigen, da diese bei Winter nicht gerne weit über
Feld geschickt wurden, und bei den Zwölf- bis Vierzehnjährigen, da diese zur
Bauernarbeit benötigt wurden, am niedrigsten. Die Untertanen belastete es schon
schwer genug, ihre sechs- bis zwölfjährigen Kinder in die Schule zu schicken. Die
Kinder mußten eine halbe bis fünfviertel Stunden gehen, um zur Schule zu kommen.
Im Winter fand die Schule täglich von morgens 8 Uhr bis mittags 3 Uhr statt, im
Sommer wöchentlich nur an einem Tag. Jedes Kind bezahlte sommers wöchentlich
2 kr, winters V2 kr. Als Lehrer wurde Josef Jäger aus Bietingen, 48 Jahre alt, ledig,
neu angestellt; von Beruf war er Weber, übte aber das Handwerk nicht mehr aus,
so daß er auch keinen Nebenverdienst hatte. Als Besoldung erhielt er von der Herrschaft
freie Wohnung, Beholzung, jährlich 3 Malter Kernen und 3 Malter Roggen,
von der Maierschaft 10 fl bar. Ebenso waren die Kinder von Otterswang, Kappel,
Litzelbach, Weihwang und Glashütte in der etwa eine halbe bis dreiviertel Stunden
entfernten Schule zu Otterswang zusammengefaßt. Von 53 Kindern zwischen 4 und
12 Jahren gingen 26 in die Schule und zwar nur im Winter; die Schulzeiten waren

22 Hofkanzleidekret vom 24. 3. 1785 im Zirkular des Oberamts zu Stockach vom 16. 4. 1785 (STAS,
NVZ II 2338).

23 Hofkanzleidekret vom 22. 7. 1770, mitgeteilt vom Oberamt zu Stockach am 2. 2. 1771 (STAS,
NVZ II 3997).

24 Brief der Äbtissin an das Oberamt in Stockach vom 5. 8. 1774 (STAS, NVZ II 2127).

25 Brief vom 4. 3. 1769 (STAS, NVZ II 3997).

26 a. a. O.

27 Diese Schul- bzw. Fleißtabellen sind vorgedruckte Fragebogen, die laut Schulordnung vom
6. 12. 1774 jedem Schulpatron vom zuständigen Oberamt zugeschickt und an dieses ausgefüllt halbjährlich
am Ende eines jeden Schulkurses oder auch Schuljahres zurückgesandt werden mußten.
Sie enthalten Fragen nach den Personalien des Lehrers, seiner Ausbildung und Besoldung, nach den
Unterrichtsgegenständen, Schulbüchern, der Anzahl der Schulstunden pro Tag und der Jahreszeit,
in der Schule gehalten wird; nach den Personalien der Schüler, ihrem Wissensstand, Fleiß und Verhalten
sowie der Häufigkeit des Schulbesuchs und Länge des Schulwegs und nach der Zahl der in
der betr. Pfarrei überhaupt lebenden Kinder; ferner mußte hin und wieder vermerkt werden,
ob die Schüler selbst bzw. wer für sie das Schulgeld bezahlt.

28 Regierungsverordnung Freiburgs vom 7. 7. 1770 (STAS, NVZ II 3997).

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