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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0065
Schulwesen der Herrschaft Wald

wesen so entscheidenden Visitation muß die österreichische Normalschule in der
Herrschaft Wald als endgültig eingeführt gelten. Wenn auch der Schulbau nicht so
schnell vorwärtsschreiten konnte, wie Freiburg dies bürokratisch festgelegt hatte,
die Schulhäuser im Sommer 1784 weder in Walbertsweiler noch in Kappel bezugsfertig
waren und dort deshalb kein Unterricht stattfand, die Schule in Dietershofen
in einem Zimmer im Pfarrhaus gehalten und im Winter 1783/84 angeblich aus Mangel
an Brennholz lange vor Schulende eingestellt wurde, dort und im Ort Wald die
Normalschule zwar angefangen und täglich gehalten wurde, die Einrichtung aber
sehr mangelhaft war und teils wenige, teils gar keine Kinder zum Unterricht kamen,
so ergaben die amtlichen Untersuchungen des vorderösterreichischen Kommissars
doch, daß die ergangenen Schulverordnungen so gut wie möglich befolgt, wenn auch
nicht mit wirksamem Nachdruck betrieben wurden59. Kloster Wald stand von nun
an unter so intensiver Kontrolle der vorderösterreichischen Behörden, daß es die Bestimmungen
der Visitation vom 9.-14. 6. 1783 ausführen mußte. Zwar bat noch
1786 das Dorf Ruhestetten ,0, nicht in die nun fertiggestellte Schule zu Hippetswei-
ler eingewiesen zu werden, da Linz, wo sie auch mit Zustimmung ihres Pfarrers in
Pfullendorf die Kirche besuchten, leichter erreichbar sei, doch bestand die Äbtissin
auf der Ausführung des ursprünglichen Planes. Mehr Erfolg hatte die Separation
Rengetsweilers von der Schule zu Dietershofen ", was nicht weiter verwunderlich
ist, da Rengetsweiler nicht der Herrschaft Wald, sondern dem Fürstentum Sigmaringen
angehörte und am Fürsten Rückhalt fand; so schickten die von Rengetsweiler
seit dem 18. 11. 1793 ihre Kinder nicht mehr nach Dietershofen, wo diese seit
dem 3. 11. 1783 Unterricht erhalten hatten, da ihnen ein Anteil am Gehalt des Lehrers
von 10 fl 24 kr sowie an den Baukosten des Schulhauses auferlegt worden war.
Trotz Intervention des Kreisschulkommissars Liebermann verblieb es bis 1806 bei
einer eigenen Schule in Rengetsweiler.

Im einzelnen bestanden die Ergebnisse dieser Visitation durch Fehr 1. in einem
Beschluß zur Einrichtung von vier Schulen82 und 2. in einer von Fehr auf Grund
der Schulordnung vom 6. 12. 1774 aufgestellten speziellen Schulordnung für diese
Walder Schulen.

1. Folgende Schulen waren demnach einzurichten, deren Baukosten und Lehrergehalt
zu je einem Drittel die Grundherrschaft Kloster Wald, die Kirchenfabrik samt
den Zehntempfängern und die Untertanen zu tragen hatten:
a) zu Dietershofen *s für diesen Ort selbst, sowie für Ringgenbach, Buffenhofen,
Igelswies und Rengetsweiler. Die Kosten trugen: ein Drittel Kloster Wald; ein
Drittel die Kirchenfabrik Dietershofen und die Zehntherrschaften Kloster Wald,
das Landkapitel Meßkirch, Heiligenfabrik und Stadtpfarrer von Meßkirch und
der Pfarrer von Menningen; ein Drittel die in diese Schule eingewiesenen Untertanen
. Der Lehrer und Mesner Fidelis Gnädig erhielt als Besoldung 60 fl
für den Mesnerdienst, 60 fl und 20 Klafter Holz für den Lehrerdienst, freie
Wohnung und Exemtion von Frondiensten.

s» Kommissionsbericht vom 3. 4. 1784 (FAS, Kl. Wald 78, 205).
•» Bittschrift vom 9. 3. 1786 (STAS, NVZ II 3895).
" FAS, DS 151, 14 UF X; STAS, NVZ II 2334.

" STAS, NVZ II 2339; Vorschlag vom 24. 8. 1783 (STAS, NVZ II 3895); Jerg, a. a. O., S. 45.
M Da das Mesnerhaus baufällig war, mußte ein neues Schulgebäude errichtet werden; die Baukosten
wurden auf 600 fl geschätzt.

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