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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1968/0081
Fürstenhaus und Kunstbesitz

Ein weiteres Tafel werk (Lehner, Verzeichnis Nr. 81-86) hat in der kunsthistorischen
Forschung nach langwährenden Auseinandersetzungen von 1820 bis
1893 eine sichere Bestimmung seines Meisters erfahren. Die vier Tafeln der Vorderseite
des Wandelaltars zeigen die Verkündigung, Geburt, Beschneidung und Anbetung
, die rückseitigen zwei Tafeln die Kreuzschleppung. Durch die Signatur M. S.
auf der Verkündigung und den ausgeschriebenen Namen Martin Schaffner auf dem
Saum des kreuzschleppenden Christus wurden diese Gemälde irrtümlich als Werk
dieses Meisters angesehen. Lehner hat in seinem Verzeichnis der Gemälde 1871 und
1883 die Tafeln als Werke Martin Schaffners aufgeführt. Die Diskussion über den
Meister dieser seit 1820 zum alten Hausbesitz gehörenden Tafeln hatte begonnen,
als Kunsthändler Manega in einem „Verzeichnis der Gemälde, die sich im Schloß
befinden" m, die Tafeln Martin Schön zuwies. In dem Gutachten Karl Waagens
vom 16. September 1845 194 wird bei den Gemälden 6-9 zum ersten Male der Name
Martin Schaffner genannt. Waagen schreibt über die Tafeln: „Sehr achtbare Bilder
der schwäbischen Schule, vielleicht frühe Arbeiten Martin Schaffners, jedenfalls
unter besonderem Einfluß dieses Meisters entstanden".

Genauer und eingehender hat sich der hervorragende Kenner schwäbischer
Kunst, E. Mauch, mit diesen Tafeln beschäftigt. Er schreibt in einem Brief an Karl
Anton am 6. Oktober 1845: „Ich habe sie lange betrachtet und war über den Meister
lange im Unklaren. Zeichnung, Pinsel und Colorit konnte ich lange nicht vereinigen
auf M. Schaffner, doch als ich das Monogramm an der silbernen Kanne auf
der Darstellung der Verkündigung fand, zweifelte ich nicht mehr, doch nehme ich
als Bedingung an, daß es Werke einer früheren Zeit sind" "5. Mauchs Bedenken
gründeten auf der genauen Kenntnis der Werke Schaffners und ihrer Stilmerkmale
Nahezu 40 Jahre später teilten Eisenmann und Scheibler die Bedenken Mauchs.
Scheibler schreibt: „Ich sehe hier nicht die geringste Ähnlichkeit mit Schaffner."
Er kommt durch einen photographischen Vergleich zu der Ansicht, daß vier große
Tafeln an den Säulen im Schiff des Augsburger Doms und die Tafeln im Sigmaringer
Museum von dem gleichen Meister stammen müssen. Eisenmann erkennt bei
den Tafeln „altulmischen und altaugsburgischen Einfluß, wohl ein frühes Werk
Martin Schaffners unter direkter Einwirkung Holbein d. Ae." in. Scheiblers Vergleich
mit den Tafeln im Augsburger Dom und Eisenmanns altulmische Zuweisung
sollten sich später als richtig erweisen. 1893 flammte die Diskussion erneut auf und
erbrachte die bis heute gültige Zuschreibung der sechs Tafeln für Jörg Stocker durch
Pfarrer Dr. Probst "8. Dieser ging von einer Notiz E. Mauchs aus, daß Graf Endriß
von Sonnenberg 1491 mit dem Ulmer Maler Jörg Stocker einen Vertrag zur Fertigung
einer Tafel geschlossen hatte. Probst fand auf dem Pfarrspeicher in Ennetach,
das 1491 zur Sonnenbergschen Herrschaft Scheer gehörte, eine Inschrifttafel, die als
Altarpredella gedient hatte. Messungen ergaben die Zugehörigkeit der Predella

183 Vgl. Quellenanhang Nr. 2.
194 Vgl. Quellenanhang Nr. 4.
*•* FHBS, Registratur, Nr. 14, Gemälde.

1M Verhandlungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Obersdiwaben, 4. Bericht (1846)

S. 21-25.
m Vgl. Quellenanhang Nr. 14.

1,8 /. Probst, Ober Jörg Stocker und den Altar von Ennetach, Archiv für christliche Kunst XI
(1893) S. 9 f.

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