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Besprechungen

bei. Sie bestätigt und ergänzt neuere Erkenntnisse, wobei die Darstellung des wechselhaften
Kräftespiels und dessen rechtlichen Ausformungen besonders beeindruckt. Karten vermitteln
die hier notwendige Anschauung; topographische Andeutungen wären allerdings nützlich
gewesen. Leider wird die Lesefreude durch ein Übermaß an Druckfehlern getrübt; gerade
das Wort „Kirchspiel" hat alle nur denkbaren Verunstaltungen erlitten.

Freiburg i. Br. Clausdieter Schott

Edmund Bercker: Die Kirchen-, Kapellen- und Altarpatrozinien im Kreis Sigmaringen.
Sigmaringen: M. Liehners Hofbuchdruckerei K.G., 1967, 176 S., 14 Abb. mit 2 Karten,
kart., DM 12.70.

(Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 6)
Vorbemerkung

Ursprünglich, in der Antike wie im frühen Mittelalter, verstand man unter dem lateinischen
Wort „patrocinium" jegliche Art von Schutzherrschaft. Im kirchlichen Bereich wurde
der Begriff während des Mittelalters differenziert. Der „Patronat" (heute meistens: das P.)
beinhaltet die Rechte und Pflichten zwischen dem Gründer oder Stifter eines kirchlichen
Gebäudes, einer Kirche, Kapelle oder einer Stiftung sowie dessen Rechtsnachfolgern einerseits
und der Kirche andererseits. Der Patronat äußert sich konkret in dem Recht, den
Geistlichen an einer Kirche zu bestimmen oder auszuwählen, und in der Pflicht, an der
Unterhaltung und Baulast einer Kirche mitzutragen. Der Begriff „Patrozinium" wurde aber
auch verengt auf die Schutzherrschaft von Heiligen über Einzelpersonen, Gemeinschaften,
Orte und Gebäude, vor allem Kirchen.

Die Patrozinien der Kirchen gehören zu den wenigen Geschichtsquellen, die zum Teil
aus sehr früher Zeit bis heute lebendig und gültig geblieben sind. Jede Kirche wurde - und
wird noch heute - als Haus des HERRN in erster Linie GOTT geweiht; mit zunehmender
Heiligenverehrung und auch, um verschiedene Kirchen und Kapellen eines Ortes namentlich
zu unterscheiden, wurden die Gotteshäuser, sozusagen zusätzlich, Heiligen geweiht
. Der Heilige ist der Patron der Kirche und gilt im Mittelalter als der juristische Besitzer
der Kirche und ihrer Güter, die stellvertretend für ihn von den irdischen Geistlichen
verwaltet werden. Die Wahl des Patrons ist zugleich traditionsverhaftet und zeitgebunden.
Im Frühmittelalter waren die Patrone durch Heiligengräber oder Reliquien und die Verehrung
derselben bestimmt; später, bei stärkerer Durchdringung des Landes mit Kirchen,
erhielten Filial- und Eigentums-Kirchen das Patrozinium des Kirchenherrn, des Bischofs,
Klosters oder gar des Landes oder Königs. Die Schutzheiligen des Königs waren in Adelskreisen
und damit auch im höheren Klerus vom 7. bis 9. Jh. sehr beliebt. Orientalische
Heilige kennzeichnen vornehmlich das 11. und 12. Jh. Dann drangen die Patrone der mo-
nastischen Reformbewegung und noch später die des Rittertums vor.

Die Wahl der Patrone sowie deren nicht selten vorkommende Veränderungen (Patro-
ziniumswechsel) und auch Erweiterungen (Doppel-Patrozinium, Neben-Patrozinium) geben
Kunde von der Frömmigkeit der betreffenden Zeit, von deren Einstellung zum Heiligenkult
im allgemeinen, aber auch von besonderen Tendenzen, die in der Bevorzugung bestimmter
Heiliger oder Heiligengruppen ihren Ausdruck finden. Patrozinien lassen oft auch politische
oder kirchliche Abhängigkeiten erkennen, ebenso soziale und wirtschaftliche Einflüsse. Für
manche Orte sind die Patrozinien die am weitesten in die Frühgeschichte (Siedlung, Mission
, kirchliche Organisation) zurückführenden Quellen, die besonders dann aussagekräftig
sind, wenn es sich um nur in bestimmten Epochen gebräuchliche Patrone handelt, oder aber
die Verbindung mit anderen Indizien, z. B. Patroziniengruppen benachbarter Orte, zeitliche
Fixierungen nahelegt oder gar zuläßt.

Um die Patrozinien als historische Quelle auswerten zu können, ist es notwendig, die

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