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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0018
Rudolf Seigel

Stammverwandtschaft beweise; zugleich berichtet der Fürst von seinen finanziellen
Nöten und bittet um Hilfe. Der Kurfürst andererseits läßt 1665 in Archiven nach
der Stammverwandtschaft forschen, um auf diesem Wege alte Erbabmachungen und
vielleicht sogar Sukzessionsverträge aufzuspüren **. Unter seinem Nachfolger, dem
Kurfürsten Friedrich III. und späteren König Friedrich I., erfolgte dann 1695 in
Nürnberg der Abschluß eines „Pactum Gentilitium", eines Erbvertrags, zwischen
dem Haus Brandenburg und seinen drei Linien und den schwäbischen Hohenzollern.
Dabei wurde u. a. festgelegt, daß der Kurfürst von Brandenburg Chef („caput
familiae") des hohenzollerischen Gesamthauses sein soll; im Falle des Erlöschens
der beiden schwäbischen Linien im Mannesstamm folgt als Erbe das Haus Brandenburg
in deren Besitzungen. Die Fürsten von Hohenzollern dürfen auf Grund des
Vertrags den Titel Burggraf von Nürnberg führen; die Brandenburger hatten den
Titel Graf von Hohenzollern schon seit 1685 in ihren Gesamttitel aufgenommen ".

Während die erste Fassung des „Pactum Gentilitium" die Stammverwandtschaft
mit wenigen Worten eigentlich nur streift („wie dero Chur- und Fürstliche Häuser
von einem Stamm posteriren und herkommen") und nicht einmal den gemeinsamen
Stammvater nennt, zeigt die Erneuerung des Vertrags von 1707, daß die
genealogischen Forschungen Fortschritte gemacht hatten: „...weil die Burggräfliche
Nürnbergische Dignität schon auf dem gemeinen Stamm Vater der Brandenburg
und Hohenzollerischen Linien gekommen, und nur in der Person weyland
Herrn Friderichs Burggrafen zu Nürnberg etc. bestätiget oder erneuert worden
___" M. Damit war nun gleich in zweifacher Hinsicht Neues gesagt: An Stelle

des bisher angenommenen falschen Eitelfriedrich, den König Rudolf mit der Burggrafschaft
belehnt haben soll, tritt erstmals richtig Friedrich (III.) von Zollern, und
dieser Friedrich, so sagt der Vertragstext, ist nicht der erste zollerische Burggraf
von Nürnberg gewesen; er habe Vorgänger aus seinem Hause gehabt. Den wirklichen
gemeinsamen Stammvater nennt die Urkunde nicht, aber sie läßt nicht daran
zweifeln, daß er in einer höheren Generation zu suchen sei.

Friedrich (L), den ersten zollerischen Burggrafen am Ende des 12. Jahrhunderts,
hatte Johann Wolf gang Rentsch entdeckt und in seinem 1682 in Bayreuth gedruckten
„Brandenburgischen Ceder-Hain" (S. 281) erstmals erwähnt. Er gibt auch die
richtigen Söhne an: Konrad und Friedrich. Schon Georg Christoph Renschel hatte
in seinem 1666 in Bayreuth erschienenen Stammbaum des Hauses Brandenburg einen
Konrad von Zollern als Burggrafen von Nürnberg entdeckt.

Aber auch die schwäbischen Hohenzollern wollten die genealogische Forschung
ihrer Hausgeschichte fördern, vor allem, um aus den bereits genannten Gründen
die Stammverwandtschaft mit den brandenburgischen Zollern in einem wissenschaftlichen
Werk nachgewiesen zu erhalten. Nur, sie gerieten an den falschen
Mann: Johann Ulrich Pregitzer (gest. 1708), Jurist und Historiker, Professor an
der Universität Tübingen und seit 1694 auch herzoglich württembergischer Regierungsrat
und Oberarchivar", brachte 1703 in Berlin ein Werk heraus, das sich mit

26 Hebeisen, a. a. O. S. 55 f. - Schmid, a. a. O. S. 270.

27 Text bei: Hermann SAulxe, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser, 3. Bd.,
Jena 1883, S. 723-729. Der Vertrag wurde erneuert 1707 (Text: Ebenda, S. 729-737).

» Ebenda S. 724 u. S. 733.

2* Vgl. Wilhelm Heyd, Bibliographie der württ. Geschichte, 2. Bd., Stuttgart 1896, S. 555. - Karl
Otto Müller, Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive 'Württembergs in planmäßiger
Erfassung, Stuttgart 1937, (Veröffentlichungen der württ. Archivverwaltung 2), S. 19.

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