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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0033
Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern

an dritter Stelle, in 7 Urkunden an vierter, in 3 Urkunden an fünfter und einmal an
sechster Stelle

Daß der Burggraf von Nürnberg nicht durchweg vor den Grafen steht, kann dadurch
erklärt werden, daß am Hofe immer wieder Persönlichkeiten aus dem Grafenstand
hervortreten, die in besonderer Nähe zum Herrscher stehen und mit bestimmten
Aufgaben betraut sind, die in vielen Fällen auch mit dem betreffenden
Urkundengeschäft in Verbindung gestanden haben dürften"8. Wenn dieser Personenkreis
und seine Funktionen besser bekannt bzw. erforscht wären, könnte man
vielleicht nachweisen, welchen Umständen es zuzuschreiben ist, daß der Burggraf
von Nürnberg immer wieder von der Spitze der Grafenreihe verdrängt wird".
Daß er aber dort seinen Platz hatte, wird nach dem oben Gezeigten wohl nicht
mehr zu bezweifeln sein. Schon Julius Ficker hat sich 1861 in seinen Forschungen
zum Reichsfürstenstand mit diesem Problem beschäftigt, wobei es ihm jedoch um
die spezielle Frage ging, ob die zollerischen Burggrafen von Nürnberg im 12. und
13. Jahrhundert dem Reichsfürstenstand angehörten. Ficker hat diese Frage mit
Recht verneint; aber in seiner Begründung stellt er fest, daß „Prädikate und Zeugenstellung
in kaiserlichen Urkunden nicht den geringsten Vorzug (der Nürnberger
Burggrafen) vor anderen Grafen begründen" 10°. Zum Reichsfürstenstand zählten
sie damals noch nicht, aber die Vorrangstellung innerhalb des Grafenstandes, die

97 Bei der Auswertung der Zeugenlisten wurde bei solchen Nennungen, bei denen Burggraf Konrad
von Zollern unter den Grafen steht, die Nennung von Mitgliedern eines Hauses, die vor ihm
stehen, als eine Stelle gezählt. Dieses Vorgehen ist sicher berechtigt, weil man z. B. gerade bei
den beiden zollerischen Brüdern sehen kann, wie Friedrich sozusagen an seinen Bruder angehängt
wird und so an zweite oder dritte Stelle der Grafenreihe gelangt, also seinen Rang überspringt
(MZ 1,162; BF 2145 und MZ 1,164, BF 2167).

98 Vgl. dazu ausführlich bei: Julius Ficker, Vom Reichsfürstenstand, Innsbruck 1861, 1. Bd., XII,
§ 115—133, S. 155—186, bes. S. 165 über das »Durchkreuzen verschiedener Gesichtspunkte bei der
Zeugenordnung". Ficker unterscheidet eine Zeugenstellung nach den »Regeln* und »fahrlässige"
Zeugenstellungen; er beweist aber, daß diese Regeln befolgt worden sind und an den Zeugenreihen
erkannt werden können ($ 115, S. 157).

Nach dieser Methode hat auch Karl Schmitt (Graf Rudolf von Pfullendorf und Kaiser Friedrich I.,
Freiburg i. Br. 1954 (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 1) S. 64—80) die Sonderstellung
und die Bedeutung des Grafen Rudolf von Pfullendorf am Hofe Friedrich Barbarossas
nachgewiesen. Der Pfullendorfer nimmt in den Zeugenlisten eine exponierte Stellung ein, und Karl
Schmid konnte mit der statistischen Auswertimg der Zeugenstellung zeigen, »daß der Vergleich
einer Vielzahl von Zeugcnlisten geeignet sein kann, die Stellung und Bedeutung einer Person abzugrenzen
, mit anderen Worten: die einflußreichen Persönlichkeiten können mit Hilfe dieser
Methode erkannt werden." (Ebenda S. 79). — Vgl. dazu auA: Heinrich Fichtenau, Von der Mark
zum Herzogtum, Grundlagen und Sinn des Privilegium Minus' für Österreich, München 1958,
S. 9 f.

99 An einem Fall läßt sioh dies sicher nachweisen: Burggraf Konrad war von Januar bis April 1237
am Hof des Kaisers in Wien. Dort erscheint er in 10 Urkunden Friedrichs II. (MZ 2,15-24; BF
2215—2240). 6mal ist er in der Zeugenreihe vor den Grafen aufgeführt. 3mal ist er an zweiter
Stelle der Grafenreihe, und vor ihm steht Gottfried von Hohenlohe, einer der einflußreichsten
Räte Friedrichs (dazu: Gerd Wunder, Gottfried, Konrad und Heinrich von Hohenlohe Gebrüder,
in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken, Stuttgart 1969, 11. Bd., S. 1—22, bes. S. 6) — Bei
der Behandlung des Wechsels zweier gleichrangiger »Großen" führt Ficker (a.a.O. S. 163) u. a.
auch dieses Beispiel an.

1M Ficker, a. a. O. $ 162, S. 210.

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