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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0066
Hacker

falt, die wir uns heute kaum vorstellen können. Sie entsprach dabei durchaus
der Buntscheckigkeit der Landkarte für die damalige Zeit32. Dabei kommt es auch
uns, wie noch zu erläutern sein wird, weniger auf die landesherrlichen als auf die
niedergerichtlichen und damit praktisch auf die grundherrlichen Grenzen an.
Darnach haben wir es innerhalb der späteren Hohenzollernschen Lande - diese
Bezeichnung wurde erst 1852 geschaffen, nachdem eine einheitliche Territorialhoheit
entstanden war, und 1928 durch die heutige Bezeichnung „Hohenzollerische
Lande" ersetzt — mit über einem Dutzend Einzelherrschaften zu tun. Wir führen
sie mit ihren Ortschaften hierunter auf **. Dabei lassen wir die landschaftlich zu
Oberschwaben gehörige Herrschaft Achberg fort und berücksichtigen im übrigen
nur die Verhältnisse der für unsere Untersuchungen in Frage kommenden Zeit
(1688-1806):

/. Gammertingen

Reichsritterschaftliche Herrschaft der Freiherren v. Speth 1524-1806, dann
unter Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen. Manchmal geteilt unter die
Linien Gammertingen, Hettingen und Neufra.

Umfang der ungeteilten Herrschaft :Eglingen, Ehestetten (beide jetzt Kr. Münsingen
), Feldhausen, Gammertingen, Harthausen bei Feldhausen, Kettenacker, Neufra.

Verwaltung durch Oberamt Gammertingen.

//. Glatt

Reichsritterschaftlich, gehörte bis 1678 den Freiherren v. Neuneck, 1678-81
dem Domstift Trier, 1681-1706 den Freiherren v. Landsee, 1706-1803 dem schweizerischen
Benediktinerstift Muri, das durch Hinzukauf der ritterschaftlichen Dörfer
Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen und Neckarhausen einen Herrschaftsbereich
bildete und durch einen Kapitular als Verweser und ein Oberamt
verwalten ließ. 1803 an Sigmaringen.

Umfang der Gesamtherrschaft: Dettensee (1638 Keller v. Schieitheim, 1735
Stift Muri), Dettingen (1605-1723 v. Wernau, dann Specht von Bubenheim, 1732
Muri), Dettlingen und Dießen (v. Wernau, 1696 Schenk v. Stauffenberg, 1708
Muri), Neckarhausen (v. Landsee, 1692 Leutze, 1702 Keller v. Schieitheim, 1737
v. Schütz, 1742 verpfändet an Muri), Glatt.

///. Habsthal

Dominikanerinnen-Kloster bis 1806.
Umfang: Habsthal, Rosna mit Bernweiler.

Verwaltung: keine einschlägigen Unterlagen vorhanden. Schutzvogtei: Grafen
von Sigmaringen.

/V. Haigerloch

Herrschaft seit 1497 endgültig im zollerisdhen Besitz; 1552 kam als österreichisches
Lehen die Herrschaft "Wehrstein hinzu. 1576 bei der zollerischen Erbteilung
selbständige Herrschaft, die 1634 wieder an Sigmaringen fiel.

»ä Höhle (LV 15), Karte und Beiwort.

35 Höhle (wie vor); ferner für Sigmaringen: Seigel (LV 40), für Haigerloch: Hodler (LV 14), für
Hechingen: Baur (LV 6), für Jungnau u. Trochtelfingen: Tumbült (LV 42). Handbuch histor.
Stätten. Siehe die Historische Karte (Teil D).

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