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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0069
Auswanderung nach Südosteuropa

Umfang: Marktflecken Ostrach und Orte Einhart, Kalkreute (damals meist
„Galchreute" geschrieben), Levertsweiler, Magenbuch mit Lausheim, Spöck, Taferts-
weiler mit Bachhaupten und Eschendorf.

Verwaltung: durch ein Pflegamt oder Obervogteiamt in Bachhaupten. Seine
vorgesetzte Instanz war die Regierung des Abts in Salem. Die zur höchsten Entscheidung
„Celsissimi" - der Abt wurde einem Reichsstand gleichgeachtet - anstehenden
Angelegenheiten wurden unter schriftlicher Zusammenfassung des Tatbestandes
und Begutachtung („Parere") durch einen Referenten und mit einer
„Resolutio" des Verhörs (Regierungskollegiums) zur „Ratification" vorgelegt.
Mehrmals beanstandete der Abt, besonders Gerbert IL, die Verfügungsentwürfe,
änderte sie ab (selten) oder wies sie zur erneuten Beratung zurück. Mit besonderer
Sorgfalt bearbeitete man Dinge, von denen Waisen oder Halbwaisen finanziell
berührt wurden.

Der Obervogt hatte Jahresrechnungen zu legen. Bei ihnen sind die Leibeslösung
und Abzug betreffenden Vermerke so kurz gehalten, daß sie für unsere
Zwecke unergiebig sind.

XI. Sigmaringen

Die seit 1623 gefürstete Grafschaft Sigmaringen und die 1535 dazu verlehnte
Grafschaft Veringen besaßen die Hohenzollern als österreichische Lehen. Volle
Souveränität gewannen sie erst 1806.

Umfang: Stadt Sigmaringen, Veringenstadt; Ortschaften: Bärenthal, Benzingen,
Billafingen, Bingen (1712 zum Teil, 1787 ganz. S. oben VIII, Bittelschieß, Blättringen
, Buchheim (jetzt Kr. Stockach), Ettisweiler, der Kelhof in Göggingen (jetzt
Kr. Stockach), Harthausen auf der Scheer, Hausen am Andelsbach, Hitzkofen,
Inzigkofen (mit Pault), Krauchenwies, Laiz, Langenenslingen, der Kelhof in Menningen
(jetzt Kr. Stockach), Mottschieß, Kelhof in Rast (jetzt Kr. Stockach), Ren-
getsweiler, Rulfingen (mit Zielfingen), Sigmaringendorf, Thalheim, Veringendorf.

Zwischen den Herrschaften Sigmaringen und Veringen lag trennend die Herrschaft
Jungnau. Auch Langenenslingen und Billafingen waren Exklaven, ebenso
Thalheim.

Verwaltung: In Sigmaringen amtierten ein Oberamt und ein „Geheimer Rat".

Rechnungen wurden gelegt (Jahresrechnungen) je für das Dorf Krauchenwies
und für Bingen, solange letzteres nur im Mitbesitz war, sonst für die gesamte
Grafschaft Sigmaringen-Veringen; das geschah in der jährlichen General-Rentei-
Rechnung. Unterlagen für die Erfassung der nichtständigen Einnahmen boten die
Rentamts- oder Kammerratsprotokolle. Nachdem die Generalrenteirechnungen
zunächst bei jeder solcher Einnahme den Einzeltatbestand wiedergegeben hatten,
werden von 1770 bis 1782 nur noch Gesamtposten je Sachgebiet eingetragen,
wegen der Einzelheiten aber auf besondere Verzeichnisse verwiesen, die als Anlage
den Geldrechnungen beigefügt waren, heute aber verschwunden sind.

XII. Straßberg

Die Herrschaft gehörte dem Reichsstift Buchau (gefürstetes Damenstift) und
kam bei der Säkularisation (1803) an die Fürsten von Thum und Taxis, von denen
sie 1837 die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen kauften.

Umfang: Frohnstetten, Kaiseringen, Straßberg.

Verwaltung durch einen Obervogt in Straßberg.

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