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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0077
Auswanderung nadi Südosteuropa

d) N.N. zahlt für mit sich („ihm" heißt es meist) nach Ungarn gezogene 100 fl
den Abzug 10 fl.

Nach c) und d) ist einwandfrei klar, daß er jetzt mit 90 fl nach Ungarn abgewandert
ist.

e) N.N. zahlt für nach Ungarn gezogene 100 fl den Abzug 10 fl.

= N.N. braucht nicht der Emigrant zu sein. Dessen Wegzug ebenso wie der
Geldexport kann auch lange zurückliegen. Die Nachsteuer war vielleicht jetzt
erst fällig oder nicht früher zu erhalten.

Daß Zahlungen wie Manumissions- oder Abzugsgebühren vielfach erst mehr
oder weniger lange Zeit nach dem Wegzug verrechnet werden, darf nicht verwundern
, denn zwischen Amt und Untertanen fand die alljährliche Abrechnung
erst zu Martini statt (daher Martini- oder Herbstrechnung genannt). Selbst wenn
die Rechnungen vollständiger und ergiebiger wären, dürfte man nicht versuchen,
aus ihnen statt aus den Protokollen Auswanderer zu entdecken; niemals würden
wir aus ihnen etwa die Namen von Familienangehörigen erfahren. Man könnte
sie also immer nur zusätzlich benutzen.

Um zu wissen, was er an Gebühren der in Rede stehenden Art einzuziehen
hatte, mußte der Rentmeister des Amts oder der Kammer entweder den Verhandlungen
beiwohnen und die Vorlagen an die Regierung mitzeichnen oder sich von
der Amtskanzlei Auszüge aus den Protokollen fertigen lassen oder sie selbst fertigen
. Diese Auszüge, in Haigerloch Rentkammer- oder Kammerprotokolle genannt
, können zur Ergänzung der Auswandererforschung herangezogen werden,
wenn die Auszüge ausführlich genug sind; sind sie so kurz wie die Sigmaringer,
wo die Auswanderung bei keinem Posten auch nur angedeutet ist, obwohl die
Amtsprotokolle davon sprechen, so sind sie für uns wertlos.

Besondere Auswandererakten oder -Verzeichnisse kommen selten vor, sind
selten erhalten und betreffen meist nur Fälle, die wir nicht mehr als Auswanderungen
ansprechen, weil es sich um Austritt in eine andere, vielleicht benachbarte
Herrschaft handelt.

Verzeichnisse der Leibeigenen, Leibeigenenbücher, geben manchmal Aufschluß
für unsere Zwecke, wenn nämlich die Abgänge und ihr Anlaß vermerkt wurden.
Leider sind sie selten so aufschlußreich geführt. Ein Entlassener interessierte die
Herrschaft ja nicht mehr.

Kirchenbücher lassen bisweilen Auswanderungen erkennen.

Bei einem Taufeintrag steht dann etwa ein späterer Vermerk „In Hungaria"
oder „Emigravit Hungariam" oder ähnlich oder der Vermerk, daß dem Auswandernden
das Taufattest erteilt worden sei. Hierbei bleibt in der Regel der
Zeitpunkt der Auswanderung völlig offen, ebenso die Frage, ob der oder die Betreffende
noch als Kind zusammen mit den Eltern abzog oder später als selbständiger
Auswanderer.

Gelegentlich findet man auch bei der Kopulation einen Vermerk über die beabsichtigte
Auswanderung; namentlich wenn die Heiratserlaubnis nur unter der
Bedingung alsbaldigen Wegzugs erteilt worden war.

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