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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0088
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die Regierung (damals Heiligenberg) „um der sdiädlidien Folgen willen" grundsätzlich
nicht zu "8.

Außerdem war im Heiligenbergischen und damit auch bei den Ämtern Jungnau
und Trochtelfingen ein „Kleinfall" eingeführt, der beibehalten wurde; er betrug
für jeden Kopf 1 fl 8V2 x (= früher 1 Pfd Pfennige) und kam den Oberbeamten
zugute, also dem Obervogt und dem zweiten Beamten, der meist den Rentmeisterposten
bekleidete "*.

Der Abzug betrug 10 Prozent des tatsächlich weggezogenen Vermögens. Die
Kosten für Manumission, Brief und Siegel konnten abgesetzt werden. Dafür schlug
man den Wert einer Handwerksausbildung als Vermögensbestandteil dem sonstigen
Vermögen zu. Weiter tritt eine Emigrationstaxe von 3 Prozent in Erscheinung
(1766), die auf das zu verabzugende Vermögen gelegt wurde; nach 1785 wird sie
regelmäßig erhoben 12°.

Die Ausfertigung jedes Manumissionsbriefs kostete 2 fl und die Siegelung 12 x.

Wurde der Auswanderer schließlich zur Kasse gebeten, dann hatte er noch einmal
1 Kreuzer auf jeden eingezahlten Gulden „Zählgeld" an den Rentmeister
zu zahlen, also 1,67 Prozent zu überzahlen m.

Ließen schon diese Regelungen an komplizierter Rechnerei, der die Untertanen
schwerlich zu folgen vermochten, nichts zu wünschen übrig, so kam noch hinzu, daß
Brieftaxe und Siegelgeld dem Hofzahlamt zu überweisen, die Manumissions- und
Abzugsgebühren vom Rentamt als Einnahme zu verrechnen waren, während Kleinfall
und Zählgeld sogleich ohne Verrechnung den betreffenden Beamten zuflössen.

6) Grundsätzlich wurde allen Ungarnfahrern bedeutet, daß sie im Falle ihrer
Rückkehr weder als Bürger noch als Hintersassen wieder angenommen werden
würden (1737) m.

7) Bereits 1689-99 finden wir 13 Parteien als Emigranten nach dem Südosten.
Später treten die gleichen Wanderungswellen auf wie bei den umliegenden Herrschaften
, jedoch in vergleichsweise mäßigem Umfang. Die ständigen Behinderungen
haben sich offenbar ausgewirkt, sonst müßten die Abwanderungen um 1771 und
1785 stärker gewesen sein.

X. Ostrach

la) Staatsarchiv Sigmaringen; Alter Bestand Ostrach (= vor 1806) Ho 156.
Benutzte Protokolle für 1687-1801 (Nr. 5, 7-9, 11-30 alter Numerierung, nach
welcher zitiert wird. - Rechnungen 1692-1745 ergaben nichts, da bei Manumis-
sionen und Abzügen Zielorte fehlen.

b) Badisches Generallandesarchiv Karlsruhe: in Abt. 61/10560-10634, 13294,
13381-13488 ausgewertet, das sind „Verhör"- (hier = Audienz-)Protokolle der
Zisterzienser-Klosterherrschaft Salem für 1681-1805, ohne örtliche Trennung für
alle Herrschaften der Abtei. Die Datierung der (Reinschrifts-)Protokolle zeigt bis
1776 wesentlich spätere Tage an als die, an denen die Angelegenheiten in der Regie-

118 FFA Mm Heiligenberg 1720.

FFA Heiligenberg Mm Gen (Dreher, 19. 11. 1768).

120 SAS Juu Pr 41:195 (Stöckli), vgl. 1766 Grüner.

121 FFA Mm Heiligenberg Gen (1722).

122 FFA Mm Vilsingen (Boos, 11.3. 1737).

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