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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0014
Willi Eisele

statt (1596)«», Köln (1599) 10, Straßburg (1601) » Mainz (1602) 12, Worms und
Salzburg (1603) 13, Magdeburg (1607) 14 sowie eine spanische Pension (1603) 15 und
die Propstei des St. Bartholomäus-Stiftes zu Frankfurt (1604). Mit der Ober-
tragung der Frankfurter Propstei geriet der „Wormser Kanoniker" Eitel Friedrich
ins Kreuzfeuer der Kritik von Seiten des Kapitels und der Bürgerschaft, da in Bezug
auf die Verleihung der Propstei verschiedene Rechtsauffassungen einander gegenüberstanden
. Die Mehrheit des Kapitels berief sich auf die gewohnheitsrechtlich
ausgeübte Verfügungsgewalt über die Propstei, während der Agent des Zollern-
graren sich auf den Vorrang der päpstlichen Provision berief. Außer dieser Verhandlungsposition
konnte Eitel Friedrich weder die vorgeschriebene Bestätigung (confir-
matio) des Patronatsherrn - in diesem Fall des Kaisers - noch die erforderliche
kirchliche Qualifikation (consecratio) nachweisen. Auch wurde in diesem Fall der

°a Die Aufschwörung EFs als Domherr zu Eichstätt erfolgte in einer außerordentlichen Sitzung des
Domkapitels am 1. Juni 1596 (nach StA Nürnberg, Eichstätter Archivalien nr. 1092 (Domkapitel s-
rezesse 1595/96) 230 ff.; die Domherrnstelle war durch die Resignation des Grafen Wolf gang
zu Duingen freigeworden. — Für diese Mitteilung ist der Verfasser Herrn Staatsarchivrat
Dr. K.-E. Klaar, Nürnberg, zu Dank verpflichtet. — Vgl. auch Schwarz (s. Anm. 10) 77 und
päpstliche Quellen, z. B. das Register der Congregatio S. Maria dell'Anima (1600, 10. Febr.),
das bei Albers, 6 zitiert wird, sowie die Universitätsmatrikeln von Perugia (1599, 29. Nov.,
nr. 354) und Siena (1601, nr. 3241).

10 StadtA Köln, Geistliche Sachen 87, 5 a (1599, 18. Juni) enthält den Vermerk, daß EF das durch
die Resignation seines älteren Bruders Johann freigewordene Kanonikat durch seinen Prokurator
Dr. Hermann Ostenberg in Besitz nehmen ließ. Forst, Quellen 98 (= nr. 2) gibt dieses Datum
der Präsentation und Auf schwörung an. Nach den Wahlakten wurde EF am 1. Juni 1599 als
Edelkanoniker ins Domkapitel aufgenommen; vgl. H. H. Roth, Das Kölner Domkapitel von
1501 bis zu seinem Erlöschen 1803, Veröffentlichungen des Kölner Geschichtsvereins 5 (1930) 275
[zit.: Roth]; Rudolf Schwarz, Personal- und Amtsdaten der Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz
1500-1800, Veröffentlichungen des Kölner Geschichtsvereins 1 (1914) 76. Ober die 7 Kölner
Prälaturen vgl. hier die Anmerkungen 20, 23—28.

11 Straßburg, Archives Departementales, G 3082: Ahnenprobe für EF wegen einer Präbende im
Domkapitel (1601). Am 20. Jan. 1607 wurde EF vom Straßburger Bischof zur Kapitelsreform berufen
, vgl. die Berichte EFs an Kardinal Scipio Borghese bei Albers, 8; 163—176. In einer Domherrenliste
nach dem Hagenauer Vergleich folgte EF seinem Landesherrn Kurfürst Ferdinand von
Köln am 2. Juni 1618 als Dompropst (StadtA Straßburg, Protokollbücher des Hohen Stiffts
1618, 149). 1619 mußte EF die Zahlung seines Deputats reklamieren (ebenda, Serie AA, liassc
1640) und erhielt vom Magistrat zur Antwort, daß die Bezahlung in Naturalien erfolgen werde
(ebenda, Serie II, liasse 106 b). Der Verfasser dankt den Straßburger Archivaren Dr. F.-]. Himly,
G. Foessel, J. Fuchs und L. Schlacjli für Ihre freundlichen Auskünfte.

12 Forst, Quellen 99 (= nr. 5). Danach resignierte EF als Domizellar am 23. Aug. 1616. Die Aufnahme
ins Mainzer Domkapitel war aufgrund eines Breves vom 25. Mai 1602 erfolgt, vgl.
Albers, 6.

13 LandesA Salzburg, DKP 1602, 164: Aufgrund einer Intervention des Kaisers faßte das Domkapitel
am 10. Dez. 1602 den Beschluß, das vakante Kanonikat an den »jungen herren grafen
von Zolleren" zu verleihen. Die Übernahme der Pfründe erfolgte durch einen Prokurator am
28. April 1603 (ebenda, DKP 1603, 82-85), vgl. auch Forst, Quellen 102 (= nr. 9) und Josef Riedl,
Salzburgs Domherren von 1514 bis 1806, Mitt. Salzburger Landeskunde 7 (1867) 144. Am
18. März 1612 verlor EF die Wahl zum Dompropst gegen den späteren Erzbischof Paris Graf
Lodron (LandesA Salzburg, DKP 1612, 1 ff.; vgl. hier Anm. 42).

14 Schwarz, 76. Nach Albers, 7 amtierte EF seit 1602 als Koadjutor des Dompropstes und Kurfürsten
Ferdinand von Köln mit dem Recht der Nachfolge. Vgl. Anm. 25.

15 Forst, Quellen 102 (= nr. 8). Die „Naturalisierung" EFs erfolgte aufgrund einer Empfehlung
Erzherzog Albrechts (Brüssel) beim spanischen König.

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