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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0048
Hans Speidel

17. April 1828 befürwortete der Regens ein von Blumenstetter an das General-
vikariat eingereichtes Gesuch um Erwirkung der Altersdispens für die Priesterweihe
beim Heiligen Stuhl, wobei er Blumenstetters „ganz ausgezeichnete wissenschaftliche
Befähigung, seinen tadellosen Wandel, seinen wirklich männlichen Charakter und
seinen glühenden Eifer für alles, was zum seelsorgerischen Beruf gehört", hervorhob.
Ein entsprechendes Gesuch, auch vom Generalvikar Hermann von Vicari warm
befürwortet, ging am 27. Mai 1828, in lateinischer Sprache abgefaßt, nach Rom ab.
Es wurde aber abschlägig beschieden, da Blumenstetter erst 21 Jahre alt und für die
Priesterweihe ein Alter von 24 Jahren vorgeschrieben war. Er konnte daher nicht
mit den übrigen Seminaristen im Herbst 1828 geweiht werden, was der Generalvikar
am 19. September 1828 der „Hochfürstlichen Hechingischen Regierung" mitteilte
und dabei sein Bedauern über die Zurückstellung des „sich durch Auszeichnung
im Seminar verdient gemachten Blumenstetter" aussprach. Der Erzbischof habe sich
nun aber in dieser Angelegenheit an den Papst selbst gewandtls. Die ausgezeichneten
Beurteilungen Blumenstetters von Seiten des Regens und vor allem des sehr
frommen und strenggläubigen Generalvikars verdienen besondere Erwähnung, da
die Ausbildung der jungen Theologen im Freiburger Seminar zur damaligen Zeit
bei aller äußeren Ordnung wenig dazu angetan war, in ihnen ein tieferes religiöses
Leben zu wecken. Viele von ihnen, so wird berichtet, kannten noch nach der Priesterweihe
kein Breviergebet und gingen nur selten zur Beichte, und im Jahre 1831
unterzeichneten sogar fast alle Alumnen kurz vor ihrer Priesterweihe eine Kundgebung
um Aufhebung des Zölibats Der auch von der Fürstlichen Regierung
unterstützte Dispensantrag für Blumenstetter hatte insofern Erfolg, als die Altersgrenze
für seine Weihe zum Priester um 18 Monate verkürzt wurde, so daß seine
Priesterweihe im Herbst 1829 erfolgen konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt, so steht
in seinen Personalakten, soll er „in sein Vaterland abgehen". Dort soll er nach dem
Bedürfnis der Seelsorge mit religiösen Vorträgen, Predigten, Homilien und Katechesen
aushelfen, zumal er sich im Seminar gerade darin besonders ausgezeichnet
habe. So kam er im Spätherbst 1828 in sein Elternhaus zurück und fand in seiner
Heimatpfarrei Jungingen/Schlatt als Diakon Verwendung. In den Pfarrbüchern
finden wir seinen Namen oft bei Taufen und Beerdigungen. Außerdem — so berichtet
er am 19. Januar 1829 an das Generalvikariat in Freiburg — betätigte er sich
im Predigen und Katechesieren, machte Schul- und Krankenbesuche und trieb Privatstudien
. Immer wieder bat er um eine anderweitige Verwendung, da er ohne
Einkommen sei und in seinem Elternhaus in den bescheidensten Verhältnissen
lebe Daraufhin kam er im März 1829 als Diakon nach Burladingen und blieb
dort auch nach der im Herbst 1829 erfolgten Priesterweihe als Vikar. In gleicher
Eigenschaft kam er später nach Grosselfingen. Dann erhielt er im Jahre 1831 die
Stadtkaplanei Hechingen mit dem Sitz in St. Lützen. Diese war mit einer jährlichen
Vergütung von 150 fl, 6 Scheffeln Veesen, 6 Klaftern Holz und freier Wohnung
dotiert. Am 26. März 1833 resignierte der Pfarrer Pfriemer aus Boll zu Gunsten
des Kapitelvikars Blumenstetter auf seine Pfarrei, so daß dieser sie im Mai desselben
Jahres übernehmen konnte

" EAF, Personalakten Blumenstetter.

14 Rösch, Hermann von Vicari, S. 344 ff.

15 EAF, Personalakten Blumenstetter.
18 StAS, Ho 235, I-X, D 386.

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