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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0070
Hans Speidel

Ihnen ohne Selbstlob aus, daß es keiner mit Fürst und Volk und unserem deutschen
Vaterland besser meinen kann. Er, der Herz und Nieren durchforscht,
sieht in mein Innerstes, und feierlich berufe ich mich auf sein Zeugnis, daß keine
Spur unlauterer Absicht darin sich findet. Darum darf ich zu ihm auch sicher
hoffen, er werde meinen guten Willen unterstützen und auf das, was ich in der
Ferne für die Heimat wirke, seinen Segen legen." 113
Nach erfolgter Wahl wurde der Bundestagsbeschluß vom 7. April 1848 über die
Wahl der Abgeordneten für die konstituierende deutsche Nationalversammlung bekannt
und damit eine neue Wahl erforderlich. Der Fürst setzte diese durch landesherrliche
Verordnung vom 2. Mai 1848 auf den 11. Mai an, nachdem Blumenstetter
vorher freiwillig zurückgetreten war. Nach derselben Verordnung sollte diese Wahl
unter Zustimmung der Deputierten durch die Wahlmänner für die Landesdeputation
vorgenommen werden, nicht durch Urwahl wie im Fürstentum Sigmaringen m. Das
Wahlrecht ließ nämlich mehrere Möglichkeiten des Wählens zu, so daß sich die
einzelnen Regierungen in der Regel an die für ihre Einzellandtage bestehenden
Wahlgesetze hielten. „So wurde das Frankfurter Parlament nicht nach einem einheitlichen
, sondern nach sehr verschiedenen Wahlgesetzen gewählt." 115 Bei dieser
zweiten Wahl wurde Blumenstetter abermals, und zwar mit großer Mehrheit gewählt
, wobei er vor allem die Stimmen der revolutionär gesinnten Bauern und der
liberalen Stadtbürger auf sich vereinigte U6. Vor der zweiten Wahl sprachen sich
jedoch verschiedene Stimmen für einen anderen Kandidaten aus. In Vorschlag gebracht
wurden zwei der leitenden Beamten des Fürstentums, Regierungsdirektor
von Wangenheim, der als „Mann vom Fach" und „Staatsmann" sowie als „kenntnisreich
und freisinnig" gerühmt wurde "7, und Geheimer Hofrat von Frank, dessen
Charakter makellos sei, der es „mit dem Volk gut meine" und dessen „wahrhaft
liberale Gesinnung" anerkannt werden müsse118. Daß diese beiden fürstlichen
Beamten, deren zu starke Bindung an das Fürstenhaus befürchtet wurde, bei den
meisten Abgeordneten nicht zum Zuge kommen würden, war klar. Beachtlicher war
ein anderer Vorschlag, der sich für den aus Rangendingen stammenden, in Bonn
tätigen Universitätsprofessor Dr. Dieringer aussprach. Von seinen Anhängern wurden
seine „hohen Geistesgaben" und seine „literarischen Arbeiten" gelobt. Er sei
eine Zierde der Universität Bonn und des Rheinlands und in ganz Deutschland
bekannt Er selbst schrieb an einen Freund, daß er zwar schon in einem rheinischen
Wahlbezirk und in Westfalen auf der Kandidatenliste stehe, daß er aber das
Vertrauen seiner Landsleute in der Heimat jedem anderen entschieden vorziehen
würde. — Tatsächlich wurde er dann vom Wahlkreis Neuß in die Nationalversammlung
gewählt. Er hat sich dort sehr für die Belange der Kirche eingesetzt, hat meistens
mit der Rechten gestimmt, ist aber bereits im September 1848 wieder freiwillig
ausgeschieden. — Im Hechinger Landtag und in der Bevölkerung meldeten
sich aber viele Gegenstimmen, die u. a. darauf hinwiesen, man kenne ihn und

113 Anlage zum VuABl. Hech. vom 15. 4. 1848 Nr. 31.

114 VuABl. Hech. 1848 S. 145 und Anlage zu S. 148 Ziffer 14.

115 Valentin Bd. 2, S. 3.

116 Gönner S. 72.

117 VuABl. Hech. 1848, S. 176.

118 VuABl. Hech. 1848, S. 179.

119 VuABl. Hech. 1848, Beilage zu Nr. 36.

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