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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0086
Hans Speidel

legenheit mit Württemberg korrespondiere, wie es auch Advokat Wurth in Sigmaringen
tue, der sich offen für einen Anschluß an Württemberg ausgesprochen
habe Auch der anonyme Verfasser des erwähnten Flugblatts meldete sich nochmals
zu Wort und griff Blumenstetter scharf an. Mehrere „Bürger vom Lande"
richteten gleichfalls Anfragen an die Landesdeputation, sprachen ihr aber gleichzeitig
ihre Anerkennung und ihren Dank für ihr „edles Wirken" aus m. Bald
nachher trat aber Ruhe ein. Die Bevölkerung erhielt Kenntnis von den Verhandlungen
der beiden hohenzollerischen Fürsten mit Preußen, und damit war ihr klar,
daß sie selbst nicht über ihr weiteres Schicksal bestimmen konnte. Die Entscheidung
lag nunmehr bei den Fürsten, und diese wollten keinen Anschluß an Württemberg.
In diesem Zusammenhang schrieb Fürst Konstantin an den König von Preußen,
er sei ihm zeitlebens dankbar, wenn er sein Land, die „Wiege des Schwarzen Adlers",
übernähme und es nicht eine Beute Württembergs werden lasse

Die Landesdeputation tagte im Jahre 1849 unter dem Vorsitz von Pfarrer
Blumenstetter in regelmäßigen Abständen weiter. Nach den im Verwaltungs- und
Anzeigenblatt veröffentlichten Tagesordnungen waren u. a. Entgegennahmen von
Regierungsmitteilungen sowie die Beratung der von der Regierung vorgeschlagenen
Einnahmen und Ausgaben Gegenstand der Beratungen 1". Auch nahm sie zu den
Gesetzesvorlagen Stellung, die bis zum Ende des Jahres jeweils mit ihrer ausdrücklichen
Zustimmung erlassen wurden. In der Sitzung vom 16. Mai 1849 faßte die
Landesdeputation den Beschluß, die fürstliche Regierung zu ersuchen, die Vereidigung
der Staatsbeamten, der Gemeindevorsteher und Gemeinderäte, der Gendarmerie
sowie des Kontingents und der Bürgerwehrpflichtigen auf die Reichsverfassung
vorzunehmen. Diesem Ersuchen gab die Regierung bereits am Tage danach statt
und ordnete deren Vereidigung an Die Regierungen der beiden hohenzollerischen
Fürstentümer hatten die im März von der Nationalversammlung in Frankfurt beschlossene
„Verfassung des deutschen Reichs" wie die meisten kleineren Staaten
anerkannt. Diese Entscheidung entsprach zwar weniger der Neigung der hohenzollerischen
Fürsten für das Verfassungswerk als einer gewissen Zwangslage, die
sich aus der Nachbarschaft zu Württemberg ergab, das die Verfassung am 25. April
bereits anerkannt hatte und dessen Politik sich die hohenzollerischen Regierungen,
wie Fürst Karl Anton an den preußischen Gesandten schrieb, zur „bedauerlichen
Richtschnur" nehmen müßten195. Eine weitere wichtige Sitzung der Landesdeputation
fand am 5. und 6. Juni 1849 statt. Die hier gefaßten Beschlüsse hatten jedoch eine
Vorgeschichte, auf die näher einzugehen ist.

Blumenstetters politische Tätigkeit nach seiner Rückkehr aus Frankfurt und vor
allem in der ersten Hälfte des Jahres 1849 beschränkte sich nicht nur auf seinen
Vorsitz und seine Arbeit im Hechinger Landtag. Da er durch den Gang der Verhandlungen
in der Nationalversammlung, vor allem aber durch die gegenrevolutionären
Ereignisse in Wien und Berlin die Errungenschaften der deutschen Revolution
in Frage gestellt sah, war es sein Bestreben, alle demokratischen Kräfte im

199 VuABl. Hedi. 1849, S. 5.

191 VuABl. Hedi. 1849, S. 9-11.

192 Gönner S. 181.

18» VuABl. Hedi. 1849, S. 46, 53, 152.

194 VuABl. Hedi. 1849, S. 181.

195 Gönner S. 182.

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