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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0241
Neues Schrifttum

Besprechungen

Peter Eitel: Die oberschwäbischen Reichsstädte im Zeitalter der Zunftherrschaft. Untersuchungen
zu ihrer politischen und sozialen Struktur unter besonderer Berücksichtigung
der Städte Lindau, Memmingen, Ravensburg und Überlingen. (Schriften zur südwestdeutschen
Landeskunde, Bd. 8). Stuttgart 1970, 321 S.

Im Gegensatz zur älteren historischen Forschung gewinnt in der modernen Geschichtswissenschaft
die soziologische Fragestellung immer mehr an Einfluß: das heißt die Untersuchung
der Abhängigkeit historischer Entwicklung von gesellschaftlichen Faktoren wie Zugehörigkeit
des Einzelnen zu bestimmten Gesellschaftsschichten, Herkunft aus sozial unterschiedlich
strukturierten Familien, wirtschaftliche Situation und dadurch bedingte Stellung
im öffentlichen und privaten Leben sowie davon beeinflußte Zielvorstellungen. Auch der
Verfasser der vorliegenden Arbeit, die als Dissertation bei Prof. Dr. Decker-Hauff im Institut
für geschichtliche Landeskunde und historische Hilfswissenschaften an der Universität
Tübingen während der Jahre 1964 bis 1967 entstand, stellte sich die Aufgabe, die politische
Verfassungssituation der oberschwäbischen Reichsstädte auf der Grundlage ihrer sozialen
Struktur darzustellen. Eitels Ziele sind zum einen, in zeitlicher Fortführung der auch heute
noch grundlegenden Abhandlung von Karl Otto Müller über die Entstehung und ältere Verfassung
der oberschwäbischen Reichsstädte aus dem Jahr 1912 die verfassungsrechtliche
Weiterentwicklung dieser Städte darzustellen. Zum anderen will er nicht allein diese Verfassungstheorie
behandeln, sondern vielmehr die Verfassungswirklichkeit, die tatsächliche
politische Machtverteilung offenlegen.

Die zeitliche Begrenzung der Untersuchung ergab sich aus dem gewählten Zeitabschnitt
der Zunftherrschaft in den betroffenen Reichsstädten von selbst. Die Arbeit umfaßt den
Zeitraum vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre 1551. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt
, zu dem die in Zünften organisierten Handwerker und Gewerbetreibenden ihren
Herrschaftsanspruch gegenüber dem von der städtischen Oberschicht, dem Patriziat, bestimmten
alten Verfassungsrecht durchsetzen konnten und zum Grundelement der neuen,
weitgehend auf demokratischeren Grundsätzen basierenden Verfassung wurden. Dadurch
hatte die gesamte Bürgerschaft einer Stadt (auch die in eigenen regelrechten Zünften oder
Gesellschaften zusammengeschlossenen Patrizier) auf der Basis verfassungsrechtlicher Gleichberechtigung
- jedoch unter beherrschendem Einfluß der zahlenmäßig überwiegenden Handwerker
auf die Wahlen - an der Herrschaft teil. Eitels Arbeit endet mit dem Jahr, in dem
Kaiser Karl V. eine erneute, auf oligarchischem Prinzip beruhende Verfassungsänderung, die
sog. Hasenordnung, gegen den geschlossenen Widerstand aller betroffenen Bürger gewaltsam
durchsetzte, die die Stadtregierung wiederum in die Hände der Patrizier legte, die Zünfte
ihres politischen Einflusses beraubte und damit die Masse des städtischen Bürgertums entmündigte
. Die Folge war ein auf die Dauer sichtbar werdender Dualismus zwischen Obrigkeit
und Untertanen. Nur Uberlingen und Pfullendorf gelang es, nach einigen Jahren die
alte Zunftverfassung zu restituieren.

Die räumliche Begrenzung des Untersuchungsgebietes auf die vier Städte Lindau, Memmingen
, Ravensburg und Uberlingen (am Rande auch Kaufbeuren) war durch die Quellenlage
, insbesondere durch die Überlieferung ihrer für die vorliegende Arbeit wichtigsten
Gattung, nämlidi der Steuerbücher, geboten. Geschlossene Steuerbuchreihen, wie sie für die
Beobachtung der kontinuierlichen Entwicklung der einzelnen bürgerlichen Vermögen und

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