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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0249
Besprechungen

In der Seeger Pfarrkirche Sankt Ulrich entfaltet sich das Rokoko in den festlichsten
Formen des farbigen Stucks und der Deckengemälde. Die Ausmalung oblag Balthasar
Riepp und Baptist Enderle (1769-78). Enderies ovales Deckenfresko, die Seeschlacht von
Lepanto, umgeben von Kartuschen mit allegorischen Gestalten der Tugenden, ist ein Zusammenklang
von Licht und Farbe.

Ebenfalls aus der Zeit des Rokoko stammt die Wallfahrtskirche Maria Hilf in Speiden.
Kasper bezeichnet sie als „seltenes Kleinod... der gesamten bayerischen Rokoko-Kirchenkunst
". Nicht unerwähnt darf die kleine Kapelle bei Maria Hilf in Speiden bleiben mit
dem hochgotischen Gnadenbild, dem Wessobrunner Stuck und dem handgeschmiedeten
Gitter des Füssener Schlossers Mang Meggle (1774).

Ausführlich beschäftigt sich Kasper mit den Schlössern Hohenschwangau und Neuschwanstein
und der Geschichte der Herren von Schwangau. Unter Herzog Leopold (1319)
zählte dieses Geschlecht, dessen Bedeutung bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts mehr und
mehr schwand, zur Blüte der Ritterschaft. Der Minnesänger Hiltbold von Schwangau ist
in der Manessischen Handschrift (1207) mit 21 Liedern vertreten.

Die Burg Hohenschwangau kam 1832 in den Besitz des Kronprinzen Maximilian von
Bayern, der die Burg im neogotischen Stil von Domenico Quaglio restaurieren ließ und
Wilhelm Lindenschmidt und Moritz von Schwind mit der Gestaltung der Wandgemälde
beauftragte.

Die Liebe zur Gebirgslandschaft um den Alpsee erbte König Ludwig II. von seinem
Vater. Im Geiste der Spätromantik und inspiriert von Richard Wagner entstand die Burg
Neuschwanstein als „Gralsburg". Der Bau gelangte nach den Plänen von Christian Jank
von 1869 an zur Ausführung und wurde 1880 von Georg von Dollmann vollendet. Die
Märchenschlösser der beiden Bayernkönige sind auch heute noch das Ausflugsziel vieler
Besucher.

Sigmaringen Walter Kauf hold

Erwin Schömbs: Das Staatsrecht Johann Jakob Mosers (1701-1785). Zur Entstehung des
historischen Positivismus in der deutschen Reichspublizistik des 18. Jahrhunderts.
Berlin: Duncker & Humblot 1968. 308 S. (Schriften zur Verfassungsgeschichte, Bd. 8)

Die verfassungsrechtlichen Umwälzungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ließen der
Nachwelt für lange Zeit die letzte Periode des alten Reiches in wenig günstigem Licht erscheinen
. In Erinnerung geblieben ist neben Goethes tränenlosem Nachruf die mißverstandene
Definition Pufendorfs vom Reich als einem „irreguläre aliquod corpus et monstro
simile" (Samuel Pufendorf/Severinus de Monzambano, De Statu Imperii Germanici, 1667).
Ein Mißverständnis deshalb, weil Pufendorf mit dieser Umschreibung vor allem ausdrücken
wollte, daß sich die Reichsverfassung in den geläufigen aristotelischen Staatskategorien nicht
unterbringen ließ. Wenn die Neuerungsbewegungen der folgenden Zeit eher an ein mittelalterliches
Idealreich anknüpften, so lag der Grund nicht allein in romantischen Vorlieben,
sondern ebenso in dieser raschen Entfremdung. Bis heute ist auch das Vorurteil der Historiker
über die letzten Jahrhunderte des Heiligen Römischen Reiches zwiespältig geblieben.
Erst seitdem eine ernsthafte Forschung die Idyllenschilderung ersetzt hat, mehren sich auch
die positiven Einschätzungen der späten Verfassungssituation.

Mit der lange vorherrschenden Teilnahmslosigkeit sind auch alle jene Namen dem
Blickfeld entschwunden, die das „aliquod corpus" in architektonische Maße zu bringen versucht
hatten. Zu ihnen gehört Johann Jakob Moser, dessen Ziel es nach seinem eigenen Bekenntnis
war, „Betrachtungen anzustellen, wie das Ternsche Reich, so viel möglich, in
seiner jetzigen Verfassung zu erhalten und die sich da und dorten zeigenden und einer Verbesserung
fähigen Mängel wirklich abzustellen sein möchten" (bei Schömbs S. 280). Moser
freilich fiel nie ganz der Vergessenheit anheim. Davor bewahrte ihn allein sein bibliothekenfüllendes
Lebenswerk, das von Robert von Mohl auf 500 bis 600 Bände geschätzt wurde.

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