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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0016
Bernhardt

verrät er nur nebenbei, wenn er sdireibt, daß das Kanzleigebäude, welches „zur Verschönerung
und Belebung der Karlsstraße beitragen soll, durch das unbewohnte, verschlossene
und vergitterte Archivlokal theilweiß düster und tod sich präsentiert hätte".

Schenks Stellungnahme zu Weckherlins Bericht am 29. April fiel kurz aus Er
brachte zunächst seine Überraschung und Freude zum Ausdruck, daß die ursprünglichen
Bedenken der Bausachverständigen nun plötzlich hinfällig geworden wären.
Dann erklärte er jedoch unmißverständlich „die Frage, daß ein geordnetes anständiges
Haus-Archiv nicht in das neben dem Bedientenabtritt im Schlosse, ich weiß
nicht von wem hergerichtete Lokal verlegt werden kann", ist schon vor einem Jahr
entschieden worden. „Daß man das Material ohne entsprechenden Raum ordnen
könne", ist eine in der Ausführung unmögliche Sache. Wenn Hofrat Bilharz wirklich
so etwas gesagt hat, so beweist dies den Mangel aller auf die Sache bezüglichen
Kenntnisse... „Lieber alles in der alten Unordnung lassen, als etwas anfangen, was
man in einigen Jahren doch wieder abändert".

Damit war die Entscheidung für die Räume der ehemaligen Regierungsregistratur
gefallen. Der Kostenvoranschlag in Höhe von 2407 fl 50 xr88 wurde am 10. Juni
vom Erbprinzen genehmigt **. Schenk äußerte sich sehr erfreut dazu40: „namentlich
erhält der Raum des Archivs hinreichendes Licht, Luft und Größe, so daß selbst bei
einer bedeutenden Vermehrung der Archivalien - wobei ich namentlich an das
Archiv in Hechingen denke, genügender Platz sein wird". Das Arbeitszimmer,
„welches ein notwendiges unentbehrliches Erforderniß selbst für das kleinste Archiv
ist", darf auf keinen Fall fehlen. Bis das neue Archivlokal bezogen werden konnte,
verging allerdings noch mehr als ein Jahr. Der Umzug fand im November 1847
statt41. Damit war nach langem Ringen ein deutlicher Fortschritt in der Archivunterbringung
erreicht worden.

Schenks Prognose in Bezug auf die Größe des Archivs sollte sich nicht erfüllen.
Denn obwohl im Zuge der freiwilligen Abtretung der fürstlichen Souveränitätsrechte
an Preußen im Jahre 1849 eine Aufteilung der Archivalien auf das neu gebildete
Regierungsarchiv und das Fürstliche Haus- und Domänenarchiv erfolgte
hatte das Fürstliche Archiv, das bei der Teilung am alten Ort verblieb, im Jahre
1863 keine Raumreserven mehr. Der Zuwachs durch das Hechinger Archiv und die
älteren Bestände der Registraturen auf dem Lande war so groß, daß man weitere
Räume im darüberliegenden Stockwerk belegen mußte. Aus dem Gutachten, das der
bekannte Heidelberger Professor Wattenbach anläßlich seines Sigmaringer Aufenthalts
im August 1863 über die Neuordnung des Archivs abgefaßt hat4', wissen
wir, daß die oberen Räume nicht gewölbt und deshalb feuergefährdet waren. Noch
weniger befriedigen konnten die eigentlichen Gewölbe. Dort stellte Wattenbach
starke Feuchtigkeit infolge mangelnder Lüftung fest. Da man die Fenster auf der
einen Seite wegen einer anstoßenden Kloake nicht öffnen konnte, war eine vorschriftsmäßige
Lüftung nicht möglich und eine Verlegung des Archivs bei Fortdauer
dieses Zustandes dringend erforderlich.

W FAS, HS 5,6 Nr. 26.
*» Dasselbe Nr. 27.
»» Dasselbe Nr. 29.

40 wie Anm. 39.

41 Dasselbe Nr. 34-37.
4t wie Anm. 1.

« FAS, Hofkammer Sigmaringen NZ 16237.

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