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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0018
Bernhardt

handeln lassen. Die verschiedenen Archivabteilungen haben nicht gleich viel Material
, auch nicht gleich umfänglichen Zuwachs". Die Räume dem Umfang der
Abteilungen anzupassen, würde außerordentliche Kostensteigerungen verursachen.
„Neben dem Soliden und Zweckmäßigen muß die Hofkammerliche Verwaltung
aber dem Kostenpunkt ein Hauptaugenmerk zuwenden." Schnells Hinweis auf die
Staatsarchive in München und Stuttgart ließ Stroppel nicht gelten und meinte: „wie
in gar keinem Zweige der Verwaltung sich die Hofkammer nach den Grundsätzen
der Staatsverwaltung richten kann und darf, ebenso wenig würde auch die in Staatsverwaltungen
übliche geringere Rücksicht auf den Kostenpunkt bei Archiveinrichtungen
maßgebend sein können".

Nach diesem Disput mit dem Archivar unterbreitete Stroppel am 31. März
dem Fürsten seine Gesamtvorstellungen über den neuen Archivbau Er sollte am
Rande der Stadt in der Karlstraße, der neuen Behördenstraße, errichtet werden. Ein
reiner Zweckbau käme wegen seiner bescheidenen Ausmaße schon aus optischen
Gründen nicht in Frage. Wenn man aus Sicherheitsgründen auf die Wohnung des
Archivars nicht verzichten könne, dann spiele bei dem großen Wohnungsmangel der
Einbau weiterer Wohnungen keine entscheidende Rolle mehr. Für Archivzwecke
genüge eine Fläche von 3200 Quadratfuß (262 qm). Zur Einholung von Kostenvoranschlägen
bedürfe es noch der Klärung folgender Punkte: 1. Die Wahl des Platzes,
2. Gebäude in zwei Etagen ausschließlich für Archivzwecke mit oder ohne Wohnung
für den Archivar, 3. Bau eines Archiv- und Wohngebäudes von einfachem oder
monumentalem Charakter, 4. Festsetzung der höchstzulässigen Bausumme und der
voraussichtlichen Bauzeit.

Der Fürst entschied sich am 7. Aprila für einen Neubau in der Karlstraße mit
4 Dienstwohnungen. Er wünschte die Erweiterung der Raumkapazität gegenüber
der bisherigen um mindestens 1000 Quadratfuß (82 qm) und genehmigte für das
Projekt 60 000-70 000 fl bei dreijähriger Bauzeit. Gleichzeitig betonte er, es solle
„allerdings auch auf ein entsprechendes Außen gehalten werden. So sehr von allem
Luxuriösen abstrahiert werden muß - so ist dennoch auf eine gefällige und harmonische
Gesamtwirkung abzuzielen".

Damit war der Weg für die endgültige Planung frei. In dem Entwurf des Bauamts
war ein viergeschossiger Bau vorgesehen, den der Fürst am 21. Mai bewilligte
M. Doch ehe es zur Ausarbeitung von Details und einem genauen Kostenvoranschlag
kam, empfahl Baurat Laur, zwei Gebäude zu errichten55: das eine nur für
das Archiv und die Dienstwohnung des Archivars, das andere für zwei Dienstwohnungen
mit jeweils sechs Zimmern. Sowohl das Hofkammerkollegium5" als auch
der Fürst87 gaben aus Sicherheitsgründen dieser Lösung den Vorzug. Baurat Laur
legte seine Pläne am 16. August vor 5S, die im großen und ganzen allseits gebilligt
wurden **. Die Verbesserungsvorschläge des Archivars, des Hofkammerpräsidenten

•* wie Anm. 45.
54 wie Anm. 45.

54 FAS, Hofkammer Sigmaringen NZ 16598 Nr. 7.

55 Dasselbe Nr. 9.
M wie Anm. 55.

•» FAS, Hofkammer Sigmaringen NZ 16598 Nr. 10.
M Dasselbe Nr. 23.
»• Dasselbe Nr. 23, 24.

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