Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0027
Fürstlich Hohenzollernsches Archiv

3. Die Ordnung des Archivs

Die von Lassberg 1825 geforderte Neuordnung des Archivs wurde zugunsten
der Ordnung der Registraturen zurückgestellt. In Bezug auf das Verwaltungsinteresse
betrachtete man dieses Problem als zweitrangig, da die Archivbestände durch
ein Repertorium bereits erschlossen waren.

Mit Plänen für die Reform des Archiv- und Registraturwesens, die ausschließlich
verwaltungsmäßige Gesichtspunkte berücksichtigten, wollte sich Lassberg nicht abfinden
. Er legte deshalb der Geheimen Conferenz am 27. Januar 1829 ein Gutachten
über „die Besorgung der Archivalgeschäfte" vorlts.

Diesem lag das 1786 erschienene Buch von Eckhartshausen über die Einrichtung
fürstlicher Archive zugrunde 1S4. Daneben enthielt es alles, was ihm „aus älterem
noch erinnerlich" war oder „aus der Natur der Sache" hervorging. Seine Ausführungen
begann er mit einer Archivdefinition: „Archiv im weiteren Sinne faßt alle
Acten in sich, welche für die laufenden Geschäfte nicht mehr nothwendig sind, daher
als geschlossen an einem sicheren, bequemen Orte aufbewahrt und erhalten werden,
wo sie nöthigen Falls jedes Mal sogleich wieder leicht zu finden sind". Er unterteilte
die Archive in Amts-, Regierungs- und Staats- oder Geheime Archive. Nur die
letzten bezeichne man im eigentlichen Sinne als Archiv. Sie sind zur Aufnahme von
Urkunden bestimmt, die das Staatsinteresse unmittelbar betreffen. Damit gemeint
sind die gesamten „Original-Staatsverträge". Die Akten über Einzelfälle gehören
dagegen in Regierungs- oder Amtsarchive.

Mit der Neuorganisation des Archivwesens kann erst begonnen werden, wenn
die Geheimen Archive und die Regierungs-Archive klar voneinander abgegrenzt
worden sind. Außerdem muß geklärt sein, inwieweit die Geheime Conferenz ihre
Akten selbst verwahrt oder sie an das Archiv beziehungsweise an die Regierungsregistratur
abgibt.

Die Urkunden des Geheimen Archivs sollen eine Aufteilung in 5 Hauptrubriken
erhalten, deren Betreffe aus den allgemeinen Aufgaben und Beziehungen des Staates
abgeleitet sind: 1. Das hochfürstliche Haus, 2. weltliche Landessachen, 3. geistliche
Landessachen, 4. Reichs- und Bundessachen und 5. Staatssachen.

Es gibt insgesamt fünf Ordnungssysteme, die nur in Kombination miteinander
Anwendung finden: 1. Das chronologische System, 2. das Personal-, 3. das Lokal-,

4. das Real- und 5. das alphabetische System als Hilfsmittel für 1 bis 4. Das vorherrschende
System bestimmt die jeweiligen Hauptrubriken, die Bildung der Spe-
zialrubriken ist von dem jeweils angewandten Ordnungssystem abhängig.

Bei der Einrichtung der Sigmaringer Regierungs- und Amtsarchive hatte man
sich für das Real-Lokalsystem entschieden. Damit ist auch der Archivplan auf dieses
System festgelegt und es bedarf nur noch einer Klärung der Ordnungsmethode.

Es gibt fünf Behelfe, mit denen sich ein Archiv erschließen läßt: 1. eine Archivchronik
, welche die Urkunden mit Kurzregesten in chronologischer Reihenfolge
verzeichnet, 2. ein Urkunden- oder Kopialbuch mit vollständigen Urkundenabschriften
in ebenfalls chronologischer Anordnung, 3. Verzeichnisse über einzelne
Fächer oder Faszikel, 4. Repertorien mit Personen-, Orts- und Sachregistern, die in

lis StAS, F. Geheime Conferenz Sigmaringen II 4954 Nr. 8.

184 Karl von Eckartshausen, Ueber praktisch systematische Einrichtung fuerstlicher Archive. München
1786.

25


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0027