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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0029
Fürstlich Hohenzollernsctes Archiv

zung der Urkunden unbedingt erforderlich, denn viele Vorgänge ließen sich urkundlich
überhaupt nicht belegen. Auch bezeugen Urkunden in der Regel nur den
Abschluß eines mitunter sehr langwierigen Rechtsgeschäftes, während die Problematik
des Vorgangs oft nur durch Akten erhellt werde. Ohne sie wäre unsere
Kenntnis in vielen Fällen unzureichend, doch zwingt ihre Fülle zu sorgfältigster
Auswahl. Diese gehöre zu den schwierigsten Aufgaben eines Archivars.

Vor Beginn der Organisation eines Archives müsse sämtliches archivwürdiges
Material gesammelt werden, eine Voraussetzung, die im Fürstentum noch nicht
gegeben sei. Das Material aller Behörden im ganzen Land müsse zuerst gesichtet und
dann dem hiesigen Schriftgut eingefügt werden. Die Verzeichnung von Urkunden
und Akten solle in getrennten Repertorien erfolgen. Ihr Zusammenhang lasse sich
durch gegenseitige Verweise wahren.

Sein Urkundenplan sah drei Hauptabteilungen vor: 1. Hausgeschichte, 2. staatsrechtliche
und politische Geschichte des Landes, 3. Wirtschafts- und Finanzgeschichte
sowie das Polizeiwesen des Landes. Analog dazu sollte auch der Aktenplan dreiteilig
sein: 1. Hausgeschichte, 2. auswärtige Angelegenheiten, 3. innere Angelegenheiten
(=2. und 3. des Urkundenplans).

Als dritte Möglichkeit führte er einen kombinierten Urkunden- und Aktenplan
mit drei Obergruppen an. Auch für das Haus- und Landesarchiv entwarf er einen
Registraturplan mit folgenden vier Hauptabteilungen: 1. Verwaltung des Archivs,
Beziehungen zu: 2. Landesbehörden, 3. Korporationen und Privatleuten, 4. auswärtigen
Stellen und Behörden.

Er schätzte die Zeit der Ordnungsdauer auf mehrere Jahre, ja vielleicht auch auf
ein Mannesalter, ohne daß die Arbeit je beendet wäre. Dann beginne „erst der
wahre Beruf des Archivars", wenn dieser allen wissenschaftlichen Forderungen nachkommen
wolle.

Für Schwarzmann war das Archiv ein wissenschaftliches Institut und seine Benützung
verstand sich daher von selbst. Das Hausarchiv sollte Fremden allerdings
nicht zugänglich sein. Von der Benützung versprach er sich eine vollständige Landesgeschichte
, die Klärung wichtiger Einzelfragen und die Lösung der an die Staatsverwaltung
gestellten Probleme.

Das Archiv müsse durch Repertorien und Register erschlossen werden. Die
Hauptrepertorien hätten die Archivordnung widerzuspiegeln. Kurzregesten halte
er vorerst für ausreichend, da es zunächst nur darauf ankäme „einen Leitfaden
durch das Labyrinth des Urkundenwesens zu bekommen". Von den wichtigsten
Urkunden könnten zu einem späteren Zeitpunkt Spezialrepertorien mit ausführlicheren
Regesten angelegt werden. Zu diesen zählte er alle Urkunden bis 1250.
Für spätere Urkunden werde der Maßstab immer strenger, je mehr sich diese der
Gegenwart nähern. Haupt- und Spezialrepertorien müßten in ihrer Anlage und
Numerierung übereinstimmen und Verweise ermöglichen. Die Spezialrepertorien
sollten darüber hinaus eine eigene fortlaufende Zählung erhalten. Ein chronologisches
Register oder Direktorium für alle Urkunden in knappster Form mit Verweisen
auf das Haupt- und Spezialrepertorium wäre wünschenswert. Das Nachschlagen
sollte durch alphabetische Personen-, Orts- und Sachregister erleichtert
werden. Die Anlegung eines lateinischen und deutschen Wortregisters als Voraussetzung
für eine Entstehung eines allgemeinen Wörterbuchs für die Urkundensprache
hielt er für sehr wichtig.

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