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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0032
Bernhardt

sches Reidi, Lehenakten, Kirchensachen, Klostersachen, Kameralakten und Forstsachen
dem Hausarchiv zuweisen konnte, wo er doch selbst die Aufteilung der
Archivalien in Haus- und Landesarchiv beabsichtigte. Auch wenn er die Ordnung
des alten Archivs seinem Plan zugrunde legte, hätte ihm doch auf den ersten Blick
auffallen müssen, daß das alte Archiv nicht nur die Dokumente der fürstlichen Familie
verwahrte, sondern auch alle übrigen Archivalien des Fürstentums.

Die Ordnung des Schloßturmarchivs ging auf den Expeditionsrat und Musikdirektor
Johann Michael Schindele zurück,M. Dieser war 1759 Archivar des Reichsstifts
Salem, danach Kanzleiverwalter des Klosters Petershausen, ehe er 1764 nach
Sigmaringen kamlu. Eine seiner ersten Arbeiten war die vollständige Neuordnung
des Archivs und der Registratur nach topographischen Rubriken, allerdings ohne
konsequente Durchführung des Systems. Wie aus seinem zweibändigen, 1766 angefertigten
Repertorium zu ersehen ist1M, verwandte er für Archivalien, denen ein
eindeutiger topographischer Bezug fehlte, unbedenklich viele Personen- und sogar
einige Sachstichworte gleichrangig in alphabetischer Folge.

An dieser Mischung von lokalen, personalen und physiographischen Betreffen
litt die Übersichtlichkeit natürlich sehr. So ist es verständlich, daß dieses Repertorium
schon nach kurzer Zeit durch ein neues ersetzt werden mußte187, das der Hof-
und Bergrat Schwab 198 wohl zwischen 1769 und 1771 auf der Grundlage des
Schindel'schen Verzeichnisses verfaßte ***.

Schwab gliederte sein Repertorium ausschließlich in Sachbetreffe, jedoch nicht in
alphabetischer Folge, sondern in willkürlicher Anordnung. Von den 28 Rubriken
des Schwab'schen Repertoriums ist lediglich die erste (Acta Familiae) in 21 Untergruppen
unterteilt.

Schindele hatte die ursprüngliche Ordnung durch sein rational-deduktives
System vollständig zerstört. Auch Schwab ist nach der gleichen Methode vorgegangen
. Für Bilharz gab es keinen Grund, diese künstliche Ordnung, deren Rubrikeneinteilungen
Ende des 18. Jahrhunderts noch genügt haben mochte, die aber inzwischen
völlig überholt war, beizubehalten. Er konnte dies auch nicht, wenn er die
Archivalien auf zwei Archive aufteilen wollte.

Im Gegensatz zu Bilharz Plan stellten Schwarzmanns Ordnungsvorschläge einen
wesentlichen Fortschritt dar und nach den damaligen Ordnungsvorstellungen konnte
dieser durchaus für künftige Ordnungsarbeiten richtungsweisend sein.

Rückblickend muß man feststellen, daß es Schwarzmann bei der Ordnung von
1850-1864 nicht gelungen ist, seinen Plan dem vorhandenen Material anzupassen.
Die Gliederung ist in manchem Fällen bei umfangreichen Beständen so grob, daß
ein klarer Überblick fehlt, und durch die rein chronologische Anordnung innerhalb
der einzelnen Gruppen wurde mitunter Zusammengehöriges mehrfach aufgesplittert.

Schwarzmann erreichte mit seinem Gutachten, daß die Geheime Conferenz am
25. Mai 1842 die Oberämter anwies, die für das Archiv in Frage kommenden Akten
und Urkunden abzuliefernlt0. Diese Anordnung wurde befolgt, so daß Schwarz-

1M wie Anm. 2.

185 StAS, Dienerbuchkartei.

lM StAS, Grafschaft Sigmaringen Allgemeiner Teil C. I. 2. g. Nr. 2.
187 FAS, alte Repertoriensammlung.
138 w;e Anm. 74.
1J* wie Anm. 2.
wie Anm. 133.

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