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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0044
Bernhardt

Eigenschaften eines Registrators zähle er „Pünktlichkeit, Genauigkeit und eine sorgfältige
Geschäftsbehandlung".

Eine gegenteilige Ansicht vertrat Schenk am 26. März 1841 186: es sei „ohne
Zweifel von Wichtigkeit, einen Registrator mit archivalischen Kenntnissen anzustellen
", bis man einen geeigneten Kabinettssekretär und Archivar gefunden habe.
Er sei aber dagegen, die Archivarstelle einem studierten Juristen zu übertragen.
„Von einem jungen Juristen kann eine vollständige Kenntnis der Justiz- und Administrationswissenschaften
, sodann auch, sofern er als Aktuar dient, die Kenntnis
und Handhabung der Registraturordnung verlangt werden, wogegen eigentliche
archivalische Kenntnisse von ihm nicht zu erwarten sind".

Er schlug Eduard Schwarzmann als Registrator vor, da dieser einen „lobenswerten
Eifer für die Entzifferung und Beurtheilung historisch interessanter Urkunden
bei verschiedenen Gelegenheiten bethätigt" habe, betonte jedoch gleichzeitig:
„daß dem neu zu ernennenden Registrator Ordnung des Archivs, wenigstens Beihilfe
, dabei übertragen werden kann, unterliegt keinem Zweifel, daß aber der Registrator
zugleich Archivar sein soll, widerspricht m[eines] g[eringen] Erachtens der
Würde und Wichtigkeit des fürstlichen Staats- und Haus Archivs". Darum stellte
er folgenden Antrag: 1. Bilharz das Archiv provisorisch auch weiterhin zu überlassen
oder ihm diese Stelle mit 200 fl Aufschlag endgültig zu übertragen,

2. Schwarzmann zum provisorischen Registrator mit 700 fl Gehalt zu ernennen,

3. Kanzleirat Laudiert auch künftig zur Aushilfe zu verwenden und 4. die übrigen
Registraturkommissare zum 1. Mai 1841 zu entlassen.

Die provisorische Anstellung Eduard Schwarzmanns beschloß Karl Anton am
1. April. Die Begründung lautete 187: „Uebrigens ist es allein die Rücksicht, welche
mich für Schwarzmann und keinen Inländer bestimmt, daß jüngere wissenschaftlich
gebildete Beamte im Justiz- oder Adm[inistrations] Fache bei jeder... Veränderung
stets trachten werden, höher vorzurücken und in ihrem ursprünglichen Beruf wieder
angestellt zu werden, wodurch wohl ihnen, nicht aber dem höchsten Dienst geholfen
wird. Die Stelle eines Registrators fordert eine gewisse Stabilität der Person und
läßt einen öfteren Wechsel nicht zu... Deswegen stimme ich für Schwarzmann,
dem sodann keine weitere Aussicht zum Vorrücken mehr gebühren wird. Dessen
archivalische Kenntnisse mögen sodann sehr zu statten kommen und sind selbe
möglichst für Ordnung unseres Archivs auszubeuten."

In demselben Gutachten wird das Problem der Archivarstelle von Karl Anton
auf eine völlig unerwartete und überraschende Weise gelöst, wenn er erklärt, daß
er das Archiv definitiv Bilharz übertrage, da ein weiteres Provisorium „diesem
treuen Diener gewiß schmerzlich fallen muß". Der Erbprinz ist außerdem „überzeugt
, daß diese wichtige Branche keinen redlicheren Händen anvertraut werden
könnte".

Die nachfolgende Begründung vermag nicht restlos zu überzeugen: „Bilharz
scheint vor allem einen Beweis höchsten Zutrauens zu wünschen, ob dieser durch
Uebertragung des Archivs oder irgend einer anderen Bedienstung realisiert werde -
wird ihm ziemlich gleichgültig sein; - nur eben, weil die Archivar Stelle erledigt
ist, so setzt er auf Uebertragung dieser einen hohen Werth, weil er hierin ein Merk-

18« Dasselbe Nr. 8.
»" wie Anm. 186.

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