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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0045
Fürstlich Hohenzollernsdies Archiv

mal des Zutrauens erblicken muß". Den weiteren Ausführungen läßt sich entnehmen
, daß diese Entscheidung nicht leichten Herzens gefallen ist, denn er schreibt:
„Ich glaube nicht, daß durch eine solche Verfügung man sich später den Weg verrammelt
oder Schwierigkeiten bereitet, weil man es immerhin in der Hand behalten
wird, einen fähigen Publicisten oder Historiographen neben dem Archivar zu verwenden
, wobei nur ein veränderter Titel zu gewähren ist".

Bilharz Redlichkeit stand außer Frage, aber wir wissen bereits, daß man ihm
andererseits jede Eignung für dieses Amt absprechen mußte. Mit Publikationen Ist
er überhaupt nicht hervorgetreten. Dies erscheint wegen der starken Inanspruchnahme
durch die Hofkammer noch am ehesten verständlich. Weit schwerer wiegt die
Tatsache, daß er in seiner langen Dienstzeit kein einziges Repertorium angefertigt
hat, ja, daß es ihm wegen seiner Hofkammergeschäfte nicht einmal möglich war,
die dringende Ordnung des Archivs in Angriff zu nehmen. An der hohenzolleri-
schen Geschichtsschreibung dieser Zeit sind die Folgen seiner unproduktiven Arbeit
ablesbar, denn sie wurde nicht von ihm als Archivar, sondern von Ausländern
geprägt.

Die Ernennung von Bilharz 188 und Schwarzmann m am 5. April 1841 war nur
noch eine Formsache. In der folgenden Zeit vernahm man nichts Löbliches über die
Kenntnisse des Archivars, wohl aber über die des Registrators. Eduard Schwarzmann
galt neben seinem Bruder Carl als einzige „Authorität" in Sigmaringen, wenn es um
die „Entzifferung altdeutscher Urkunden (Mönchsschrift)" ging1*0. So ist es nicht verwunderlich
, daß sich Schwarzmann, dem nach Aussage Karl Antons eigentlich
„keine weitere Aussicht zum Vorrücken mehr gebührte", schließlich im Jahre 1849
ein Herz faßte und um die Übertragung des Archivardienstes „als dem einzigen
Anker seiner Beförderung, dem Ziele seines dienstlichen Wirkens" bat181. Der Übergang
des Fürstentums an Preußen kam der Erfüllung seines Wunsches zuvor. Er
wurde im Jahre 1850 in preußische Staatsdienste übernommen1" und im gleichen
Jahr mit der Aufteilung der Archivalien zur Bildung der beiden Sigmaringer
Archive beauftragt. Dabei wurde er seit 1851 von Hofkammerrevisor Eugen Schnell
unterstützt, der gleichzeitig unter Leitung des Hofkammervizedirektors und späteren
Hofkammerpräsidenten Stroppel die dem Fürstentum zugesprochenen Archivalien
zu betreuen hatte. Nach der Bildung des Fürstlich Hohenzollernschen Hausund
Domänenarchivs sollte Schnell dann zum Fürstlichen Archivar ernannt werden.

Es hat den Anschein, daß Karl Anton sein Vorhaben vom 1. April 1841 immer
im Auge behalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt „einen fähigen Publicisten oder
Historiographen neben dem Archivar zu verwenden". Als er nämlich am 1. Mai
1862 den Erlanger Universitätsbibliothekar Dr. Emil Franz Roeßler1M zum Biblio-

188 StAS, Kgl. Regierung Sigmaringen I 8737 Nr. 12.

189 StAS, Kgl. Regierung Sigmaringen I 8749 Nr. 9, 10.

190 Dasselbe Nr. 20.

181 Dasselbe Blatt 82-83.
198 Dasselbe Blatt 86-89.

198 Dr. Emil Franz Roeßler, geb. 5. Juni 1815 zu Brüx, gest. 5. Dezember 1863 zu Sigmaringen,
Studium zu Prag, Privatdozent für Rechtsgeschichte zu Wien und Göttingen, zweiter Bibliothekar
an der Universität zu Erlangen, Hofrat und Bibliothekar der F. H. Hofbibliothek zu Sigmaringen
, Verfasser der „Deutschen Rechtsdenkmäler für Böhmen und Mähren (2. Bde. 1845 ff.)
u. a. Vgl. Walter Kaufhold, Fürstenhaus und Kunstbesitz. Hundert Jahre Fürstlich Hohenzollernsdies
Museum. S. A. 2HG 3 (1967) 166.

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