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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0046
Bernhardt

thekar der Sigmaringer Bibliothek ernannt hat1M, hat er daran das Versprechen
geknüpft, ihm später einmal die Leitung des Archivs zu übertragen, wenn die Verhältnisse
es zulassen würden m.

Für Roeßler, der vor seiner Erlanger Tätigkeit jahrelang an den Universitäten
Wien und Göttingen als Privatdozent Rechtsgeschichte gelehrt und sich als Herausgeber
„Der deutschen Rechtsdenkmäler aus Böhmen und Mähren" sowie zahlreicher
anderer rechtshistorischer Arbeiten einen Namen gemacht hatte, war es neben der
Existenzsicherung für seine Familie gerade diese Möglichkeit, die ihn bewogen hat,
dem Ruf nach Sigmaringen zu folgen. Als es bis zum 13. November 1862 noch
immer keinerlei Anzeichen für einen Zusammenschluß von Archiv und Bibliothek
gab, erinnerte er den Fürsten an sein Versprechen

Schon am 18. November erkundigte sich der Fürst beim Hofkammervizedirektor
Stroppel, ob man Dr. Roeßler die Archivordnung provisorisch übertragen könne 1,T.
Aus Stroppels Antwort vom 28. November 1862 geht hervor198, daß zwar die
Aufteilung der Archivalien zwischen der Preußischen Regierung und dem Fürstenhause
größtenteils bewältigt, dagegen für die Ordnung der dem Fürstlichen Archiv
zugesprochenen Archivalien noch wenig geschehen sei. Stroppel mußte zugeben, daß
das Archiv in diesem Zustand seiner Bestimmung nicht gerecht werde. Wegen seiner
Überlastung sei er jedoch außerstande, selbst „zur Besserung dieses Zustandes"
etwas beizutragen. Auch der Revisor Schnell könne bis zum Abschluß der Zehnt-
und Baulastenablösung kaum nennenswerte Ordnungsarbeit leisten. Dieser sei jedoch
der einzige, der sich im Archiv zurechtfinde, und man komme in größte Verlegenheit
, wenn er längere Zeit durch Krankheit ausfalle.

Es gebe keine Einwände gegen eine vorläufige Übertragung der Archivordnung
an Roeßler, zumal seine „gegenwärtigen Berufsgeschäfte ihn nicht zureichend in Anspruch
nehmen dürfen". Vorbedingung sei die „erforderliche Qualifikation", denn
seiner Ansicht nach handle es sich um sehr schwierige Aufgaben, die ein Archivbeamter
zu bewältigen habe. Als vordringlich bezeichnete er den Entwurf eines
Archivplans, der die Ordnung überhaupt erst ermögliche. Nur auf diesem Wege
werde „eine eigentliche und verläßige Ausnutzung möglich werden, welche der
Hauptsache nach eine doppelte sei; einmal eine praktische, wie sie der hof-
kammerliche und sonstige fürstliche Dienst jeweils erheischt, und eine rein historisch-
wissenschaftliche''.

Er bezweifelte, ob ein Einzelner diese große Aufgabe erfüllen könne, wenn er
zusätzlich ein zweites Amt versehen müsse. Die Tatsache, daß Schnell seit 12. September
1861 die Archivarstelle weitgehend selbständig versehe, stelle für ihn dagegen
kein Hindernis dar, an Roeßler die Archivleitung zu übertragen. Die Voraussetzung
laute vielmehr, daß er „bey allen Archivarbeiten selbständig mitzuwirken habe"
und durch diese Maßnahme die Arbeit der Hofkammer unter keinen Umständen
erschwert werden dürfe. Die grundsätzliche Bereitschaft von Stroppel, jeder möglichen
Verbesserung des Archivs zuzustimmen, schloß Befürchtungen nicht aus, daß
die Anstellung Roeßlers, der einen Sonderstatus genoß und dem Fürsten unmittelbar

1,4 FAS, HS NZ 53,12 UF 5 Nr. 11.
195 Dasselbe Nr. 6.
»« Dasselbe Nr. 19.
1,7 wie Anm. 196.
"8 Dasselbe Nr. 20.

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