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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0065
Fürstlich Hohenzollernsches Archiv

•weiter zusammengehöriger Massen, sondern als ein in sich zusammenhängendes
Ganzes betrachtet und behandelt werden muß.

Diesen Satz zu Grunde gelegt, entspricht nach meiner Ansicht den wissenschaftlichen
Forderungen, die man an eine zweckmäßige Ordnung des Archivs zu stellen
hat, am vollkommensten eine systematische Eintheilung der Urkunden. Der anliegende
Urkunden Plan gibt eine solche an die Hand [siehe Beilage Nr. 1].

Für die verschiedenen Zwecke, die im Archive und mittelst des Urkunden Vorraths
erreicht werden sollen, bedarf es nun auch verschiedener Nachweisungen über
die in den Urkunden enthaltenen Gegenstände, die man im Allgemeinen mit dem
Namen Repertorium bezeichnen kann. »■ >

Dieses Repertorium im engern Sinne, oder wie man es zum Unterschiede von
den andern auch nennen kann, Haupt Repertorium muß alle Urkunden in der
Ordnung, nach welcher das Archiv wirklich geordnet ist, aufführen.

Ueber die innere Einrichtung dieses Repertoriums im Allgemeinen kann ich also
■weiter nichts sagen, da sie von der Ordnung des Archivs, mit welcher sie übereinstimmen
muß, abhängt. Dagegen kommt hier ein anderer Umstand in Betrachtung,
nämlich die Grundsätze, nach welchen dieses Repertorium in Beziehung auf die
durch dasselbe zu gewährende Kenntniß der einzelnen Urkunden, welche den Gegenstand
desselben ausmachen, bearbeitet werden soll.

Ich setze voraus, daß dieses Repertorium mit der wirklichen Ordnung des
Archivs nicht blos in der Reihenfolge der Urkunden, sondern auch darin übereinstimmen
muß, daß es die Aufschrift jeder Urkunde, sowie sie sich auf dem Umschlage
derselben befindet, angibt.

Nun kann man sich bei der Anfertigung des Repertoriums entweder mit dieser
Aufnahme kurzer, gedrängter Inhaltsanzeigen begnügen, oder man kann denselben
in der Regel eine ausführliche, speziellere Darlegung des Inhalts der Urkunden,
verbunden mit einer genauen Beschreibung derselben, nach ihren formellen Eigenschaften
beifügen.

Für den nächsten Zweck halte ich die kürzeren Inhaltsanzeigen (die erstere Be-
handlungsweise) durchaus für hinreichend; denn hier kommt es nur darauf an,
einen Leitfaden durch das Labyrinth des Urkundenwesens zu haben, und zu wissen,
was im Archive vorhanden ist, und wo die einzelnen Gegenstände in demselben zu
finden sind.

Für die wissenschaftliche Kunde und Benützung des Archivs aber müssen noth-
wendig ausführlichere Nachrichten über Inhalt und Form der einzelnen Urkunden
vorhanden sein (zweite Behandlungsweise).

Da es sich bei der Organisation des Landes-Archivs zunächst darum handeln
wird, einen Ueberblick über das Ganze zu haben, so würde ich mich für die bündigere
Verzeichnung der Urkunden im Haupt Repertorium entscheiden, die diplomatische
und wissenschaftliche Beschreibung derselben aber in einem besondern
Spezial Repertorium vorbehalten.

Das Haupt Repertorium würde also, nach dieser Voraussetzung nur die summarische
Inhalts Anzeige aller einzelnen Urkunden übereinstimmend mit der wirklichen
Ordnung des Archivs und den dabei angewandten Aufschriften der Urkunden
enthalten.

Es ist einleuchtend, daß die oben geforderte ausführliche Bearbeitung nicht für
alle Urkunden verlangt werden darf, sondern daß eine Auswahl getroffen werden

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