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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0077
Fürstlich Hohenzollernsches Archiv

Nr. 4

1863 August 28, Sigmaringen

Gutachten des Heidelberger Professors Wilhelm Wattenbach über das Fürstlich
Hohenzollernsche Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen.

Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen, Hofkammer
Sigmaringen neu verzeichnete Akten 16237 Nr. 39.

Das Archiv

In vorzüglichem Grade nahm das fürstliche Haus- und Domänen-Archiv die
Aufmerksamkeit in Anspruch, da der Zustand desselben eine ernstliche Fürsorge
unabweislich erfordert, und die Hinzuziehung des Herrn Hofrath Roeßler zur
Archiv-Verwaltung einen neuen Anlaß gibt, diese Angelegenheit ernstlich in Angriff
zu nehmen.

Einen vorläufigen Ueberblick über die Sachlage gewährte der Bericht des Hofkammer
-Revisors Schnell, nebst den vorgelegten Repertorien.

Bei dem Besuch der Räumlichkeiten selbst erscheinen dieselben im Allgemeinen
wohl für ihre jetzige Bestimmung geeignet, obgleich bei irgend erheblichem Zuwachs
der Raum bald zu eng werden wird. Die neuen Repositorien sind bequem und
luftig, aber die Luft in den unteren gewölbten Räumen ist jetzt entschieden feucht,
die alten Papiere und Bücher verrathen die Einwirkung dieser Feuchtigkeit nicht
nur bei der Berührung, sondern auch durch einen nicht unbedeutenden Geruch, ja
einige sind mit weißlichem Schwamm überzogen, und sie werden einem baldigen
Untergang entgegen gehen, wenn nicht dagegen schleunigst Maaßregeln ergriffen
werden. Vielleicht wird eine regelmäßige und consequent durchgeführte Lüftung
der Räume genügen, um die Feuchtigkeit zu bannen; es scheint aber auch möglich zu
sein, daß die unmittelbar anstoßende Cloake einen ungünstigen Einfluß ausübt, wie
sie auch durch ihre Miasmen das Oeffnen der Fenster nach der einen Seite erschwert.

Die oberen Räume scheinen hinlänglich trocken und luftig zu sein, und es bedarf
hier nur der Anfertigung und Aufstellung neuer Gestelle. Für die Urkunden und
werthvolleren Acten ist aber hier weder ausreichender Raum, noch genügende
Sicherheit; diese müssen in den gewölbten Räumen verbleiben, und falls hier die
Feuchtigkeit nicht zu beseitigen sein sollte, wird die Einrichtung eines ganz anderen
Locales zur unabweisbaren Nothwendigkeit werden.

Der Anblick der Archivalien ist nicht eben erfreulich; der erste Blick lehrt, daß
von dem alten Bestände nur geringe Reste übrig geblieben sind. Die Ursachen davon
sind zum Theil bekannt; bei der Begründung des K. Hausarchivs zu Berlin wurden
nach Angabe der HH. v. Stillfried und Maercker, Hohenzollerische Forschungen
S. 41, die interessantesten älteren Documente, 147 an der Zahl, aus dem Hechinger
Archiv entnommen; es hat sich jedoch die damals vorgenommene Entführung keineswegs
auf diese 147 Urkunden beschränkt.

Einen neuen Verlust brachte dann die Bildung des K. Landes- (jetzt Regierungs-)
Archivs zu Sigmaringen. Bei der unauflöslichen Vermischung privatrechtlicher und
staatlicher Verhältnisse in älterer Zeit läßt sich durchaus kein streng durchführbares
Prinzip der Aussonderung auffinden, und man möchte wünschen, daß das alte

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