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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0080
Bernhardt

Natur des vorhandenen, noch unbekannten Stoffes abhängig sind. Erst während
des Ordnungsgeschäftes kann hierin ein System sich herausbilden.

Diesem fürstlichen Hausarchive von vorherrschend geschichtlichem Inhalt und
Werth schließt sich dann das Domänen-Archiv an, welches vorzüglich für die laufenden
Geschäfte in Betracht kommt. Auch hier erscheint ein allgemeiner Theil, der
z. B. die Hofkammer-Protokolle und Rechnungen und andere das ganze Fürstenthum
betreffende Gegenstände enthält. Darauf folgen die Documente der einzelnen
Herrschaften, welche sich im allgemeinen Theil und dann wieder unter den einzelnen
Ortschaften, wo zahlreiche Acten vorhanden sind, nach den Rubriken der fürstlichen
Registratur-Ordnung anordnen lassen. Dadurch wird eine Uebereinstimmung
mit den Registraturen der Hofkammer und der Rentämter erzielt, die nicht nur
die Uebersicht und das Auffinden der zum Gebrauch verlangten Stücke, sondern
auch die Einordnung reponirter und von den Registraturen künftig abzuliefernder
Acten erleichtert. Völlig unmöglich aber ist es wegen der Natur der alten Acten,
die Rubriken der Registratur-Ordnung der geographischen Eintheilung überzuordnen
.

Dieser hier skizzirte Plan ist derselbe, welchen Herr Schnell im Einverständniß
mit Herrn Hofrath Roeßler empfiehlt, und welcher in seinen Grundzügen bereits
durchgeführt ist, so weit eine Ordnung überhaupt besteht. Er ist nicht nur an sich
zweckmäßig, sondern auch nothwendig, weil eine Abweichung davon, ein Versuch
eine ganz neue Ordnung nach einem neuen System zu begründen, die äußerste Verwirrung
zur Folge haben, das Auffinden der einzelnen Stücke für Jahre lang im
höchsten Grade erschweren müßte. Wird dagegen die oben bezeichnete Grundlage
angenommen, so bedarf es nur einer Revision des vorhandenen Bestandes nach
Anleitung der schon vorhandenen Repertorien, einer Aufordnung der zu großen
Fascikel in den einzelnen Rubriken und der Einfügung der noch ungeordneten
Fascikel, namentlich einer Durcharbeitung des Hechinger Archivs. Auch das ist keine
geringe Arbeit, und es bedarf dazu nicht nur der Zeit und Sorgfalt, sondern auch
hinlänglicher Kenntniß sowohl der alten Schriften als auch der Gegenstände, von
welchen darin die Rede ist, um sich rasch orientiren und jedem Schriftstück seine
richtige Stelle anweisen zu können.

Zum Theil durchgeführt ist die Aussonderung der eigentlichen Urkunden, deren
Mehrzahl von Schwarzmann genau beschrieben ist. Der erste Schrank des Hausarchivs
enthält nur Urkunden. Aber eine noch größere Anzahl von Urkunden ist
durch das ganze Archiv zerstreut, und wenn dieselben auch sachlich zu den Acten
in genauem Zusammenhang stehen, so gebietet doch ihre größere Wichtigkeit nicht
nur, sondern auch ihre eigenthümliche Form, namentlich die Rücksicht auf die Siegel,
eine abgesonderte Verwahrung. Deshalb pflegen in allen Archiven die Urkunden
völlig getrennt und in besonderen Schränken sorgfältig untergebracht zu werden.
Die Bestimmung darüber, was eine Urkunde ist, muß dem Archiv-Vorstand überlassen
bleiben; man kann sich dabei weder auf pergamentne Documente beschränken
, noch auch jedes besiegelte Stück Papier aus den Acten entfernen. Die Wichtigkeit
des Gegenstandes und die Form der Urkunde können hier allein maaßgebend
sein.

Ueber die gesammelten Urkunden, welche nach denselben Rubriken wie die
Acten zu ordnen sind, werden besondere Repertorien angelegt, resp. die vorhan-

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