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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0117
Genealogia Reuthinensis

angehängt, die Töditer des Paares waren. Die Strophe gehört aber nach Inhalt und
Aufbau an eine spätere Stelle (nach der Veringen-Strophe) und ist dort eingestellt.

Nun wechselt der Strophenaufbau: es folgen fünf Grafen von Hohenberg, denen
keine Frauennamen beigegeben werden, die aber an Stelle der Nennung der Gattin
(„des gemahl / ist gewesen / fraw ...") eine ausführliche Nennung des Wohnsitzes
beigefügt erhalten und denen durch die Bezeichnung „ist gewesen Herr zu" (Wildberg
, Nagold usw.) bescheinigt wird, daß sie selbständige, „regierende" Herren
waren, also nicht etwa irgendwelche jung verstorbene und sonst nicht hervorgetretene
Glieder des Hauses. Bei der durchgehend guten genealogischen Information des
Redaktors kann man nicht annehmen, daß ihm etwaige einmal vorhandene Gattinnen
der fünf Grafen nicht mehr bekannt waren. Vielmehr muß schon seine Vorlage,
also etwa ein Jahrtagsverzeichnis, diese Männer einzeln, d. h. ohne Gattinnen aufgeführt
haben. Und tatsächlich können wir bei einigen von ihnen feststellen, daß
sie unverheiratet waren (Otto „der vierte", Rudolf von Altensteig, Konrad „der
ander" von Nagold). Wir haben hier also eine Gruppe, die zusammengefaßt wurde
auf Grund der Tatsache, daß es sich um erwachsene (und bei den zahlreichen Teilungen
in den Häusern Nagold und Wildberg mit eigenen, wenn auch kleinen Herrschaftsbereichen
ausgestattete) Männer handelt, die unverheiratet geblieben sind.
Wiederum sind nicht alle Grafen des Hauses, auf die dies zutrifft, hier zusammengefaßt
: wir kennen einige Hagestolze mehr in der Hohenbergischen Genealogie.
Wenn diese hier nicht aufgeführt sind, dann doch wohl wiederum deshalb, weil die
Reuthiner Jahrtagsnotizen sie nicht verzeichneten, diese uns anderweitig Bekannten
, in der Liste aber nicht Genannten also keine Jahrzeit in das Hauskloster gestiftet
hatten.

Dann folgen wiederum Ehepaare (Hohenberg-Hohenlohe und Hohenberg-
Habsburg). Daß sie nicht mit den übrigen Paaren des Hauses zusammengenannt
werden, scheint, wie oben dargelegt, damit zusammenzuhängen, daß für sie in Reuthin
wohl Jahrtage begangen wurden, sie aber nicht hier bestattet waren.

Dann schließen sich Strophen an, in denen - einmalig im ganzen Text-auch zwei
Schwiegersöhne des Hauses Zollern-Hohenberg genannt werden: Graf Konrad von
Kirchberg (an der Iiier, hier „Kilchberg" genannt) und Graf Wölflin von Veringen.
Daß gerade sie, andere Hohenberger Schwiegersöhne — etwa die beiden Grafen von
Zollern - aber nicht aufgeführt werden, ist deutlich darin begründet, daß sie beide
mit Reuthiner Nonnen in engem genealogischen Zusammenhang stehen: Graf Konrad
von Kirchberg ist der Vater der Reuthiner Nonne und späteren Priorin Anna
Gräfin von Kirchberg, und des Grafen Wölflin von Veringen Gattin Mechthild von
Hohenberg trat als Witwe gleichfalls im Kloster Reuthin ein. Mit diesen Strophen
beginnt also schon die Gruppe der Reuthiner Nonnen und Priorinnen aus dem
Hause Zollern-Hohenberg.

Nach dieser Gruppe schließen sich 15 Zeilen über die Letzten des Hauses an. Sie
handeln von dem Grafen Siegmund und seiner Gattin Ursula von Räzüns - jeweils
den Letzten ihrer beiden Häuser - und von ihrem vor ihnen verstorbenen Sohn
Graf Rudolf von Hohenberg. Dieser Teil ist deutlich als Gegenstück zum Auftakt
mit der Nennung der Stifter komponiert. Beide Paare waren ja in Reuthin begraben
, und auch genealogisch stehen sie am Anfang und Ende des hier behandelten
Geschlechtes. Dementsprechend korrespondiert dem Vorspruch („Dies sind die na-
men ...") die geistliche Schlußbetrachtung („Gott der allmechtig..."), die durch

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