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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0174
Neues Schrifttum

Küng sein Opus eigenhändig illustrierte. Die Liste der auf S. 249 erwähnten Abschriften
ist allerdings ergänzungsbedürftig. Nachzutragen wäre die im Bestand J 1 des Hauptstaatsarchivs
Stuttgart befindliche Handschrift Nr. 120, eine zwischen 1599 und 1602 für
den Hofkanzlisten Wilhelm Sattler (f 1619) gefertigte Abschrift des Küngschen Auto-
graphs. Ein Handschriften-Stemma, das über die wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen
Handschriften Auskunft gibt, wird leider nicht erstellt. Zwei ausführliche Personen- und
Ortsregister leisten dem Benutzer gute Dienste. Nicht zuletzt bliebe hervorzuheben, daß
das Buch großzügig und vorbildlich mit Text- und Bildfaksimiles ausgestattet ist.

Was die Textedition selbst anbetrifft, so erstrebt die Autorin eine möglichst enge „Verbindung
von Lesbarkeit und Authentizität" (S. 18). Es kann freilich nicht Sache des Rezensenten
sein, den gedruckten Text mit der handschriftlichen Urfassung Wort für Wort
zu vergleichen. Möglichkeiten der Überprüfung geben die handschriftlichen Textproben,
die als Faksimiles der Edition beigefügt sind. Bei einer Kollationierung ergeben sich jedoch
eine Reihe von textlichen Ungenauigkeiten; aufgrund des Textvergleiches kann überdies
darauf geschlossen werden, daß sich die Autorin nicht durchgängig an die von ihr formulierten
Editionsgrundsätze gehalten hat. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe von u
durch v, sofern u konsonantisch verwendet wird, desgleichen für die Angleichung von i, y,
u, ü sowie von s, ß und ss an den heutigen Sprachgebrauch. Der Klostername Hirsau z. B.
wird im Text durchgängig und korrekt mit „Hirsauw" wiedergegeben; bei der Transskription
der Wappenumschrift von Blatt 21r (S. 35) erscheint dann aber im Gegensatz zu
der sonst üblichen Schreibweise „Hirszauw" (S. 155).

Auch bei der Aufnahme von Textkorrekturen in den Anmerkungsapparat bedient
sich die Verfasserin keiner einheitlichen Praxis. Auf Blatt 29r (S. 40) wird von einem
durchgestrichenen „sich" (vgl. Faksimile S. 42) keine Notiz genommen, obschon die Verfasserin
in der Regel die Korrekturen Küngs oder späterer Hände in den Anmerkungsapparat
aufnimmt. Auf S. 40 (vgl. Faksimile S. 42) wird ein zwei Mal unmittelbar hintereinander
vorkommendes „Graff" bei der ersten Nennung durch „graf" bei der zweiten
durch „graff" wiedergegeben. Bei der Beschreibung des S. 44 abgebildeten Grabsteins
werden die beiden Abbreviaturen „DMS DMS" (= Dominus Dominus), die einer zeitüblichen
Titulargepflogenheit entsprechen, nur durch ein einmaliges „Dominus" aufgelöst.
Das zweite „Dominus" bleibt in der Edition unerwähnt. Auf S. 70 (vgl. Faksimile ebd.)
muß es an Stelle von „Esslingen" richtig "Esselingen" heißen, S. 76 (vgl. Faksimile S. 77)
an Stelle von „grebnus" richtig „gerbtnus". Mit diesen Beispielen, denen sich noch einige
weitere hinzufügen ließen, mag es sein Bewenden haben.

Die Autorin hat nicht geringe Mühe aufgewandt, um den historisch relevanten Ertrag
der Küngschen Chronik durch entsprechende Quellen- und Literaturverweise kenntlich zu
machen. Bedauerlich bleibt allerdings, daß ihre bibliographischen Nachweise hinter dem
gegenwärtigen Forschungsstand weit zurückbleiben. Was die Autorin in neueren Untersuchungen
zu territorialgeschichtlichen Einzelproblemen oder zur Geschichte des Hauses
Württemberg, des schwäbischen Adels und der württembergischen Landstände, der württembergischen
Kirchen und Klöster übersieht, ist nicht wenig. Unberücksichtigt bleiben auch
eine Reihe neuerer Arbeiten zur schwäbisch-württembergischen Historiographie der frühen
Neuzeit (vgl. z. B. die Arbeiten von Cordes über Franciscus Irenicus (1965), von Sieber
über Martin Rauscher (1968), von Seiffer über Jakob Spindler, David Wolleber und die
anonyme Stauferchronistik des 16. Jahrhunderts (1969), desgleichen die in den Rheinischen
Vierteljahresblättern 1966/67 publizierten Studien über die „Annales Hirsaugienses"
des Johannes Trithemius). Ausgeklammert bleiben auch Darstellungen, in denen unter
allgemeinhistorischem Aspekt die vom Humanismus geprägte Geschichtsauffassung des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit untersucht wird.

Auch die Bemerkungen, mit denen die Verfasserin Küngs Benutzung und Verwertung
von Quellen zu charakterisieren versucht, können nicht durchgängig befriedigen. Wo sie
sich zur Klärung von Abhängigkeitsverhältnissen auf „gründliche Stichproben" (S. 9)
beruft, wären umfassendere und genauere Quellenanalysen am Platze gewesen. So kann

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