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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1973/0177
Besprechungen

heblich. Die Darstellung der politischen Geschichte von Bayerisch-Schwaben vom späten
Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zeugt von profunder Kenntnis und sicherer
Auswertung des regional- und lokalgeschichtlichen Schrifttums. Eine Aufhellung der
Formen der Staatlichkeit in diesem Raum bleibt Desiderat für die künftige Forschung. Das
Kapitel „Die territorialstaatliche Entwicklung bis um 1800" (S. 948-1040) gibt erstmals
seit Hölzle-Kluge wieder einen - allerdings wesentlich systematischeren und ausführlicheren
- Oberblick über die Entwicklung der über 160 kleinstaatlichen Gebilde von
Bayerisch-Schwaben, unter denen Domkapitel und Hochstift Augsburg, das Fürststift
Kempten, Habsburg, Wittelsbach und Fugger die dominierende Rolle spielten. In Anbetracht
der schwierigen bibliographischen Situation in diesem Raum und des noch fehlenden
Städtebuchs für Bayerisch-Schwaben wird man die Abschnitte über die Reichsstifte und Ritterorden
, die kleineren adligen Herrschaften, die Reichsritterschaft und die Reichsstädte mit
Gewinn benützen. Außerordentlich sorgfältig gearbeitet ist der Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte
Bayerisch-Schwabens, der zeitlich und thematisch noch über die Monographie von
W. Zorn (Handels- und Industriegeschichte Bayerisch-Schwabens 1648-1870) zurückgeht;
für den baden-württembergischen Raum ist nichts Vergleichbares vorhanden.

Die Darstellung der Geschichte von Franken und der Oberpfalz ist entsprechend der
von Bayerisch-Schwaben gegliedert, wobei Franken wegen der Polyzentrik des Gebietes
den breitesten Raum einnimmt. Nicht zuletzt seien die gediegene Ausstattung aller Bände
und die sorgfältig gearbeiteten Register erwähnt, die das Handbuch bequem und verläßlich
erschließen. Ein Gewinn für landeskundliche Arbeit bedeutet auch die in dem Handbuch
enthaltene Bibliographie zu Hilfsmitteln, Quellen und Darstellungen der bayerischen Geschichte
, die für Altbayern dem 1. Band, für Franken, Schwaben und die Oberpfalz dem
3. Band beigegeben ist, da eine umfassende landeskundliche Bibliographie für Bayern noch
nicht abgeschlossen ist. Wenn angesichts dieses bedeutenden Werkes, das in keiner größeren
landeskundlichen Bibliothek fehlen sollte, ein Wunsch bleibt, so der, daß sich auch für
Baden-Württemberg ein Herausgeber und ein Verleger finden mögen, um in ähnlich vorbildlicher
Weise ein Handbuch der Geschichte dieses Landes zu erstellen.

Tübingen Franz Quarthai

Hans Jänichen: Herrschafts- und Territorialverhältnisse um Tübingen und Rottenburg im
11. und 12. Jahrhundert. 1. Teil: Die freien Herren. Stuttgart: Müller und Gräff.
1964. 91 S. 3 Taf. 1 Karte (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 2).

Das Buch zeichnet sich durch souveräne Handhabung der verschiedenen landesgeschichtlichen
Forschungsmethoden aus. Ausgehend vom verhältnismäßig kleinräumigen Gebiet
des Sülchgaus bei Tübingen, erschließt Jänichen Beziehungen, die weit über den schwäbisch
-alemannischen Raum hinausreichen.

Die Untersuchungen stehen in engem Zusammenhang mit dem in dieser Zeitschrift
erschienenen Aufsatz des Verfassers zur Geschichte der ältesten Zollern (Hohenzollerische
Jahreshefte 21, 1961), in der er sich bereits kritisch mit der älteren Forschung, insbesondere
der Ludwig Schmids, auseinandersetzte. Jänichen widerlegt die These Ludwig Schmids, der
eine Abfolge der Hessonen über die Herren von Hurningen auf die Grafen von Hohenberg
in der Grafschaft des Sülchgaus annahm. Er legt dar, daß die Herren von Hurningen
die Grafschaft im Sülchgau nicht innehatten, ja überhaupt nicht zu den Grafen zählten,
sondern Edelfreie waren, weshalb sie auch keine Grafenrechte an die Hohenberger vererbt
haben konnten. Den ersten Teil seiner Arbeit widmet Jänichen der Familie der Herren von
Hurningen, die ihren ursprünglichen Sitz im Elsaß hatte. Er untersucht die Erben des Ende
des 12. Jahrhunderts ausgestorbenen Geschlechts und erschließt dabei neue genealogische
Zusammenhänge. So weist er zum Beispiel nach, daß es sich bei den Herren von Bühl
(Kr. Tübingen) um eine hurningische Nebenlinie handelt. In diesem Zusammenhang ver-

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