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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0018
Bernhardt

Sigmaringer und Haigerlocher Linie besaßen das Recht auf Führung eines gemeinsamen
Titels und konnten im Fall der Not auch das öffnungsrecht voneinander
beanspruchen. Bei Gebietsveräußerungen bedurfte es der Zustimmung der übrigen
Agnaten, die außerdem noch befugt waren, regierungsuntaugliche Verschwender
abzusetzen und die Führung der Geschäfte einer Vormundschaftsregierung zu
übertragen.

2.3 Das Einkommen der einzelnen Herrschaftsgebiete

Wenden wir uns nunmehr dem Einkommen der einzelnen Herrschaftsgebiete
zu, das sich in den Berechnungen der Amtleute widerspiegelt. Nach dem Wortlaut
des Testaments waren die Gefälle so zu teilen, daß „drey gleicher Tail und darüber
noch ain halber Tail gemacht und geordnet werden, welchen halben Tail der
eltist, so die Graveschaft Zollern innenhaben soll, zue seinem vorigen gantzen Tail
und der andern yeder nur einen Tail zu empfachen und zue nüessen zuestehn solle
", was einem Verhältnis von SA : *A : *A entspricht. Die Amtleute teilten jedoch

Durchschnittseinkommen der hohenzollernschen Herrschaftsgebiete
(aus 9 Ertragsjahren errechnet und in Hauptgut angegeben)



Grafschaft

Grafschaften

Herrschaften



Hohenzollern

Sigmaringen

Haigerloch





und Veringen

und Wehrstein

Geld

102 340 fl

41 805 fl

41 838 fl

(1 besetzter fl = 30 fl,

27 xr



21 xr

1 unbesetzter fl = 25 fl)







Früchte

45 701 fl

20 010 fl

21 946 fl

(1 Malter = 1 fl)

6xr 2 h





Wein

496 fl

1 800 fl

1 635 fl

(1 Fuder = 15 fl)







Vieh

9 454 fl

701 fl





9xr 3 h

20 xr



Gesamteinnahmen

157 991 fl

64 316 fl

65 419 fl

(Geld und Naturalien)

42 xr 5h

20 xr

21 xr

a verliehenes Kapital

79 800 fl

21 837 fl

914 fl





20 xr

50 xr

b geliehenes Kapital

173 336 fl

4 100 fl





40 xr





a-b = Schulden (-)

- 93 536 fl

+ 17 737A

+ 914 fl

bzw. Guthaben ( + )

40 xr

20 xr

50 xr

Gesamteinnahmen nach

64 455 fl

82 053 fl

66 334 fl

Abzug der Schulden

2xr 5h

40 xr

11 xr

16


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