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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0019
Hohenzollernsche Erbteilung

das Vieh und die Schulden lediglich in drei gleiche Teile und wählten beim Geld-
und Fruchteinkommen ein wesentlich komplizierteres Verfahren, nach welchem
Eitelfriedrich 1U + V8 + Karl und Christoph je V4 + Vm von den Gesamteinnahmen
zukamen, was letztlich auf ein Verhältnis von 10/24 : V24 : V24 hinausläuft
und Karl und Christoph gegenüber Eitelfriedrich etwas benachteiligte. Ein solch
umständliches Verfahren ließ sich nur dann rechnerisch einigermaßen exakt
durchführen, wenn man zuvor das jährliche Realeinkommen in Hauptgut umrechnete
.

Vergleicht man das Geld- und Naturaleinkommen der Herrschaftsgebiete, so
stellt man fest, daß die Grafschaft Zollern ertragreicher war als die Grafschaften
Sigmaringen und Veringen und die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein zusammen
. Die Einkünfte der Grafschaften Sigmaringen und Veringen waren ungefähr
ebenso groß wie die der flächenmäßig kleineren Herrschaften Haigerloch
und Wehrstein. Die Ertragshöhe der Grafschaft Zollern bestätigt nachdrücklich,
daß es den Grafen von Hohenzollern bis zur ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
gelungen war, den Adel als Grundherrn weitgehend zu verdrängen und den geist-

Durchschnittlicher Fruchtertrag in Hechinger Maß
(1 kurzes Malter = 8 Viertel = 32 Imi, 1 langes Malter = 16 Viertel = 64 Imi)



Grafschaft

Grafschaften

Herrschaften



Hohenzollern

Sigmaringen

Haigerloch





und Veringen

und Wehrstein

Vesen

1252 Malter

459 Malter

911 Malter



2 Imi

1 Viertel

12*/« Viertel

Haber

660 Malter

148 Malter

354 Malter



14 Viertel



10 Viertel







1 Imi

Roggen

53 Malter

138 Malter

115 Malter



4 Viertel

4 Viertel

Mühlkorn





28 Malter

(kurzes Malter)





1 Viertel

Gerste

115 Malter

22 Malter

39 Malter



5 Viertel



15 Viertel







3 Imi

Weizen

14 Malter





(kurzes Malter)

6V1 Viertel





Kern

27 Malter



7 Malter

(kurzes Malter)

1 Viertel



4 Viertel

Emer

30 Malter





17


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