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Hohenzollernsche Erbteilung
das Vieh und die Schulden lediglich in drei gleiche Teile und wählten beim Geld-
und Fruchteinkommen ein wesentlich komplizierteres Verfahren, nach welchem
Eitelfriedrich 1U + V8 + Karl und Christoph je V4 + Vm von den Gesamteinnahmen
zukamen, was letztlich auf ein Verhältnis von 10/24 : V24 : V24 hinausläuft
und Karl und Christoph gegenüber Eitelfriedrich etwas benachteiligte. Ein solch
umständliches Verfahren ließ sich nur dann rechnerisch einigermaßen exakt
durchführen, wenn man zuvor das jährliche Realeinkommen in Hauptgut umrechnete
.
Vergleicht man das Geld- und Naturaleinkommen der Herrschaftsgebiete, so
stellt man fest, daß die Grafschaft Zollern ertragreicher war als die Grafschaften
Sigmaringen und Veringen und die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein zusammen
. Die Einkünfte der Grafschaften Sigmaringen und Veringen waren ungefähr
ebenso groß wie die der flächenmäßig kleineren Herrschaften Haigerloch
und Wehrstein. Die Ertragshöhe der Grafschaft Zollern bestätigt nachdrücklich,
daß es den Grafen von Hohenzollern bis zur ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
gelungen war, den Adel als Grundherrn weitgehend zu verdrängen und den geist-
Durchschnittlicher Fruchtertrag in Hechinger Maß
(1 kurzes Malter = 8 Viertel = 32 Imi, 1 langes Malter = 16 Viertel = 64 Imi)
Grafschaft
Grafschaften
Herrschaften
Hohenzollern
Sigmaringen
Haigerloch
und Veringen
und Wehrstein
Vesen
1252 Malter
459 Malter
911 Malter
2 Imi
1 Viertel
12*/« Viertel
Haber
660 Malter
148 Malter
354 Malter
14 Viertel
10 Viertel
1 Imi
Roggen
53 Malter
138 Malter
115 Malter
4 Viertel
4 Viertel
Mühlkorn
28 Malter
(kurzes Malter)
1 Viertel
Gerste
115 Malter
22 Malter
39 Malter
5 Viertel
15 Viertel
3 Imi
Weizen
14 Malter
(kurzes Malter)
6V1 Viertel
Kern
27 Malter
7 Malter
(kurzes Malter)
1 Viertel
4 Viertel
Emer
30 Malter
17
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