Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0020
Bernhardt

liehen Besitz unter ihre Kontrolle zu bringen28. Ganz andere Verhältnisse
herrschten in der Grafschaft Sigmaringen, wo sich der Grundbesitz im 16. Jahrhundert
zu einem großen Teil noch in geistlicher und ritterschaftlicher Hand befand
29. Auffallend ist die starke Verschuldung der Grafschaft Zollern. Während
das Aktivkapital noch von Graf Eitelfriedrich II. stammte 30, dürften die Schulden
fast ausschließlich vom Grafen Franz Wolfgang herrühren, dessen Mißwirtschaft
den Grafen Karl letztlich zur Teilung seines Besitzes bewogen hat. Nach
Abzug dieser Schulden gewinnt man ein ganz anderes Bild über die finanzielle
Lage der einzelnen Herrschaftsgebiete. Denn dann stehen die Grafschaften Sigmaringen
und Veringen mit ihrem Einkommen an der Spitze, gefolgt von den Herrschaften
Haigerloch und Wehrstein, wogegen die Grafschaft Zollern über die geringsten
Mittel verfügt. Nach erfolgter Teilung betrug das jährliche Realeinkommen
der Linie Hohenzollern-Hechingen 4703 Gulden 25 Kreuzer und 2 Heller
(= 94069 Gulden 26 Kreuzer 3 Heller Hauptgut) und das der Linien Hohenzol-
lern-Sigmaringen und Hohenzollern-Haigerloch je 2968 Gulden 58 Kreuzer
und 3 Heller (= 59379 Gulden 35 Kreuzer 3 Heller Hauptgut).

3 ERBSTREITIGKEITEN

3.1 Schätzung und Stauffenburger Güter

Trotz des reibungslosen Ablaufs der Teilung ist es später zu Streitigkeiten gekommen
, die entweder erst nach langwierigen Prozessen, oder überhaupt nie beigelegt
werden konnten. Die ersten Meinungsverschiedenheiten traten bereits im Jahre
1579 zwischen Hohenzollern-Haigerloch und Hohenzollern-Hechingen auf.
Graf Christoph glaubte, die Weingülten zu Hirschau seien bei der Erbteilung
nicht mitverrechnet worden. Er wurde dann aber vom Hechinger Kanzler Dr. Leonhard
Kager eines Besseren belehrt. Außerdem fühlte sich Graf Christoph benachteiligt
wegen eines bestimmten Kapitals, das bei der Geistlichen Verwaltung
Haigerloch verzinst worden war, und wegen der Früchte zu Wilflingen. Zur Klärung
der Sachlage wünschte er von Dr. Kager eine Abschrift der Erbteilung, die
ihm am 5. November versprochen wurde 31. Hier handelte es sich noch um geringfügige
Differenzen, die aus Unkenntnis der Teilungsakten entstanden, vermutlich
bald beigelegt worden sind. Dagegen erwiesen sich die Meinungsverschiedenheiten
, die wegen der Schätzung und wegen der Stauffenburgischen Güter entstanden
sind, als unüberbrückbar. Die Schätzung wurde im Jahre 1569 von den

28 Karl-Friedrich Eisele, Studien zur Geschichte der Grafschaft Zollern und ihrer Nachbarn
. Stuttgart: Kohlhammer 1956. (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 3; Arbeiten
zum historischen Atlas von Südwestdeutschland 2.) 13 ff.

29 Dieter-Wilhelm Mayer, Die Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert
. Die Rolle des Forsts beim Ausbau der Landeshoheit. Sigmaringen 1959. (Arbeiten
zur Landeskunde Hohenzollerns 4.)

30 Sebastian Locher, Nachrichten über den Grafen Eitelfriedrich II. von Hohenzollern.
1452-1512. Mitt. Hohenz. 21 (1887/88) 93-132.

31 FAS, HS 53.801, 810.

18


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0020