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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0071
Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

bindlichkeiten in Höhe von 8399 Gulden 31 Kreuzer einbehalten. Demnach wären
nur noch 600 Gulden 29 Kreuzer zu bezahlen gewesen 231. Eitelfriedrich hielt
diesen Vorschlag für unannehmbar. Seiner Meinung nach sollte die Abfindung der
„Fezin" vom Erbe abgezogen und dann erst anteilmäßig geteilt werden. Am liebsten
hätte er sich aus der ganzen Sache herausgehalten, was ihm aber nicht möglich
war, „dieweil ich dan einmal ein Aydt an der kayserlichen Camer geschworen
, meinen Vettern alles, was inen von Rechts wegen gepührt, aufs getrewlichste
zuverwalten". Es gab für ihn keinen stichhaltigen Grund, weshalb sich Karl „solcher
Erbschaft in Vormundts Nhamen entschlagen und entschütten khündte, da er
sich doch dem von anfangs immerzue angenommen". Er hoffte daher, Karl „werde
die Sachen selbst hinderdencken und berürte unsere unmündige Vettern in dieser
Erbschaft nit waisloß laßen", und drohte, die Angelegenheit andernfalls vor
das Reichskammergericht und den Erzherzog von Österreich zu bringen sowie „uf
Mittel zu gedencken, mich diser Vormundtschaft ganz und gar zuentschitten" 232.
Aber Karl war von seinem Vorhaben nicht abzubringen. In Briefen an die Witwe
seines Bruders Christoph und an Eitelfriedrich rechtfertigte er weitschweifig seine
Handlungsweise und unterbreitete einen neuen Abfindungsvorschlag23S. Eitelfriedrich
lehnte eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Angebot ab. Um
„Weytleufigkhait und Verbitterung" zu vermeiden, wollte er mit Karl in dieser
Sache nur noch mündlich verkehren 234. Als Gesandten schickte er den Landschreiber
der Herrschaft Hohenberg. Dieser sollte in Sigmaringen vorbringen, daß Eitelfriedrich
es nach wie vor für das beste halte, das Erbe nach Abzug sämtlicher
Verbindlichkeiten anteilmäßig zu teilen. Ansonsten könne Eitelfriedrich nur noch
den erzherzoglichen Kommissar Dr. Gall Hager als Vermittler akzeptieren. Wenn
Dr. Hager einen Vergleich zustandebringe, wolle er seine Zustimmung nicht versagen
. Für den Fall, daß Karl seine beiden Vorschläge ablehne, werde er nicht
prozessieren, sondern an den Erzherzog mit der Bitte herantreten, „Wittwen und
Waisen hierin genedigist zuebedenckhen und ain billiches Mittel zuverschaffen.
Was dann ir fürstliche Durchlaucht hierin verschaffen werden, damit wollen wir
für unser Person content sein und mit dem allain zufriden sein, daß wir das unse-
rig gethon, und endtschuldiget sein, damit unß künftig kain Verwis weder an der
Cammer noch von unseren Vettern, wann sy erwaxen, endtstehen möcht" 235.

Der endgültige Erbvergleich kam erst am 19. April 1595 zustande, nachdem
Eitelfriedrich bereits die Vormundschaft an den Grafen Schweikart von Helfenstein
abgetreten hatte. Karl überließ den Söhnen Christophs Schloß und Dorf
Dettensee sowie 7000 Gulden, abzüglich 4000 Gulden für 20 Zentner Schmalz, die
Graf Christoph seinem Bruder schuldig geblieben war. Karl erhielt die Dörfer
Mühlingen und Mauenheim und übernahm alle tengischen Schulden mit Ausnahme
der auf Dettensee lastenden Verbindlichkeiten 23e.

Durch den Streit um das Erbe der Grafen von Nellenburg-Tengen kam die
Arbeit der Haigerlocher Vormundschaftsregierung nahezu vollständig zum Erlie-

231 Teilungsvorschlag Karls vom 27. April 1593 (FAS, HH A 592 und 184.49).

232 Brief vom 29. April 1593 (FAS, HH A 588 und 184.49).

233 Brief an Katharina von Hohenzollern-Haigerloch vom 1. Mai 1593 und Brief an
Eitelfriedrich vom 28. Mai 1593 (FAS, HH A 588).

234 Brief an Karl vom 3. Juni 1593 (FAS, HH A 588).

235 Instruktion vom 10. Juni 1593 (FAS, HH A 588).
238 FAS, HS 184.6.

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