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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0073
Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

leyth ain besuechen solt lassen, damit nit allain die unerörterten Sachen und was
firfelt communi consilio hetten mögen verricht und decidirt werden, sonder daß
man auch het mögen sehen, was Ir Amptleyt in demselben Monat für Beschaidt
ausgeben hetten, ob es der Sachen gemäß und die Underthanen sich nit darob zu
beschweren hetten, und wie es sonsten mit der Haushaltung und in allen andern
Sachen beschaffen und gehauset wer worden, welliches bey meniglichen ain bes-
sers Ansehen gehapt. Und wer man der (gleichwol warhaften Nachred) überhoben
, daß zue Haigerloch die Katz das bösst Vieh were und alles wider und
durchainander lauft. Das haben wir aber bey unserm Brueder niehe erhalten künden
, daß es ain ainigs Mahl beschehen were, und were doch unsers Erachtens ain
nutzlich gueth und nothwendig Werckh gewest, das nit allain Euch Amptleyten,
sonder auch den armen Underthonen zue Nutzen und besserer Richtigkhait dienlich
gewest were. Daß es aber nit sein wellen, da sein wir nit schuldig, sonder wir
hettens von Herzen gern gesehen" !4S. Später, nachdem die Brüder heillos miteinander
zerstritten waren, glaubte Eitelfriedrich: „daß aber unser Brueder solliches
nit gethon, machen wir uns eben die Gedanckhen, es sey allain darumb beschehen,
damit er uns desto baß in ain oder andern Fahl captiose greufen kundt und seinen
von vihlen Jahren hero wider uns getragnen Neudt erfrischen und an der kayser-
lichen Cammer und villeicht auch bey der kayserlichen Mayestät und meniglich
verclainerlich und doch ohne Grundt ausrüefen, verclagen und beschrayen kündt,
unangesehen dz wir bey diser Vormundtschaft, welliches wir mit dem allmechti-
gen Gott bezeugen wellen, one Ruom zu melden, alles nach unserm bösten Ver-
standt und zue Nutzen unserer, jungen Vettern ufs trewlichst angericht, ohne
ainigen unsern geringsten Vorthail. Änderst uns ob Gott will von kainem Ehrenmann
würth künden mit Warhait nachgerett werden" M3.

Im Verlauf des nellenburg-tengenschen Erbstreits beabsichtigte Karl, zunächst
selbst die Vormundschaft niederzulegen, „weil ich siehe und teglich erfare, daß
die haygerlochische Vormundtschaftsachen und Gescheft yehe lenger yhe mehr
sich heuffen und zu weitleifigen Schreiben Ursach geben, ich auch etwaß entsessen
und mit meinen aignen Sachen mehr dan überflüssig zuthon neben vil andern Ursachen
mehr". Eitelfriedrich sollte ihm daher mitteilen, wer ihm als Mitvormund
an seiner Stelle genehm sei. Eitelfriedrich scheint aber an die Niederlegung der
Vormundschaft nicht geglaubt zu haben. Jedenfalls notierte er auf Karls Brief:
„es ist Dier nit Ernst. Hab lengst dafon gehört 244". Karl ließ er wissen, daß er
Bedenken habe, ihm einen Ersatzvormund zu nennen. Er riet ihm, beim Reichskammergericht
um seine Entlassung anzusuchen, und erklärte sich bereit, den Anordnungen
des Gerichts Folge zu leisten 24S.

Karl bekräftigte am 8. Juli 1593 nochmals seine Absicht, sich „diser Vormundtschaft
zu endtschlagen" und bat den Bruder gleichzeitig, ihn „hinfüro mit
dergleichen hizigen und anzüglichen Schreiben zu verschonen", oder er müsse
„solche Schreiben ohnbeantwurt widerumb zuerugkschickhen" 24e. Eitelfriedrich
hinwiederum bezeichnete Karls Schreiben als so „anzüglich und unbedächtlich,
daß es wol gahr kainer Antwort würdig wer, wann Du mich nit zue meiner Ehrenrettung
und diser Andtwort trungenlich verursachtest, indem Du mich ohne

244 Brief vom 30. Juni 1593 (FAS, HH A 588).

245 Brief vom 4. Juli 1593 (ebenda).

246 Ebenda.

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