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Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

in dergleichen Fählen alberait so vil Exempla erfahren, das mir und meinem Sohn
mehr Schaden als Nutzen damit schaffet" 274.

Der Kaufvertrag zwischen den zimmerischen Erben und den Grafen Georg
und Frobenius von Helfenstein wurde am 27. Juli 1595 ausgefertigt. Die Kaufsumme
betrug 400 000 Gulden. Die Käufer übernahmen 142 263 Gulden Schulden
und verpflichteten sich, den Restbetrag, 257 737 Gulden, ratenweise an die Miterben
auszuzahlen 27S. Eitelfriedrich und Karl haben sich durch ihren Starrsinn um
die einmalige Möglichkeit gebracht, ein mit ihrem Herrschaftsgebiet eng verknüpftes
bedeutendes Territorium zu erwerben. Eine ähnlich günstige Gelegenheit
zur Besitzvergrößerung und gleichzeitigen Existenzverbesserung hat sich den ho-
henzollerischen Linien bis zum Ende des Alten Reiches nicht mehr geboten.

Nach vielen, zum Teil sehr heftigen Auseinandersetzungen haben sich Eitelfriedrich
und Karl doch noch dauerhaft ausgesöhnt und wenigstens ihre letzten
Lebensjahre friedlich miteinander verbracht.

1593 hat Karl in seinem Testament den Herzog Ferdinand von Bayern sowie
die Grafen Wilhelm d. Ä. von öttingen und Marx Fugger als Vormünder seiner
Kinder vorgesehen und eingehend begründet, warum er seinen Bruder nicht berücksichtigen
könne. „Nachdem sich auch Pluotzverwandtnus und aller Billichait
wegen geburet het, den wolgebornen meinen fraindtlichen lieben Brueder Eitelfri-
derichen Grafen zu Hohenzollern etc zu solher Vormundtschaft zu nemen und zu
ersuchen, so hab ich es doch fornemlichs diser Ursach wegen underlassen, das wail
die Grafschaft Sigmaringen von villen und langen Jaren hero mit den auch wolgebornen
Joachimen Grafen zu Fürstenberg, der helfenstainischen Vormundtschaft
zu Neufra, item Herrn Berchtolden Freiherrn zu Kinsegg, sonderlichen
aber auch zum maisten mit Herren Graf Wilhalmen zu Zimern, so alli ihrer Lieb-
den Schweger sein, da ich ja nit begeren kinden, dz sein Liebden, als der von gedachtem
von Zimern nit wenig zugewarten, sich mit denselben obwerfen und zu
seiner Liebden und derselben Kinder Nachtail und Schaden in Widerwillen (wieh
leicht beschehen mecht) zusteckhen. Zudem auch nit ein gerings an Oberkait,
Vorst und anderem mehr nach Graf Wilhalmen von Zimern Ablaiben, da er keine
ehliche manliche Laibs-Erben verlassen solt, an den Inhaber der Grafschaft Sigmaringen
vermeg der alten und newen Vertreg und anderi bei Händen habender
Brief und Sigel fallen wurde. Da vermelter mein Brueder selbs der Enden zum
Thail der zimerischen Erbschaft vehig ist, bitt und ersuech demnach seine Liebden
fraindtlichen, die Sach änderst nit dan wieh ich es allen Thailen zum besten und
umb mehrerer Ainigkait willen eiferig und guot maine zuversten. Nichts desto
weniger aber ime meine Kinder vetterlichen und fraindtlichen bevolhen sein lassen
" 276. Als Karls ältester Sohn Johann 1603 volljährig geworden war, mußte
Karl sein Testament abändern. Er bestimmte zu neuen Vormündern seinen Sohn
Johann, seinen Schwiegersohn Heinrich Truchseß von Waldburg-Wolfegg und seinen
Bruder Eitelfriedrich. Bei der Wahl der Vormünder konnte Karl seinen Bruder
nicht mehr übergehen, da nach der Verteilung des zimmerischen Erbes und

274 Ebenda.

275 FAS, HH 184.90 und Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive. Bd. 2,
Nr. 887.

276 Testament vom 24. September 1593 (FAS, HS 184.22).

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