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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0089
Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

durch die nothwendige förderliche Hinlegung verweylet wurde" S3». Da auch Eitelfriedrichs
Bruder Karl zur Nachsicht riet s4°, konnte Dr. Hettler Eitelfriedrich
dazu bewegen, seinen „schwären Zorn und Unweillen etlichermassen fallen" zu
lassen und den Sohn in seine „vätterliche Huldt widerumben aufzunemen". Eitelfriedrich
verlangte allerdings zuvor von Johann Georg eine schriftliche Entschuldigung
, die dieser am 6. März in Sulzburg niederschrieb. Er bat darin den Vater,
ihm sein „unbedechtliches Entreyten" zu verzeihen und „solches auch kheiner
Boskheit, sonder allein der Gähe und Forcht... und dem Unverstandt" zuzuschreiben
. Auch gelobte er, sich mit seinen lieben Schwestern wieder zu versöhnen
und ihnen in Zukunft alle schuldige Liebe und Treue zu erzeigen. Ohne Erlaubnis
wollte er sich in keine anderen Dienste begeben, keine dem Vater „widerige Diener
" anstellen und „auch ninderst khein ungepürlichen und überflüssigen Pracht
treyben". Schon in München, wo er „mit eygnem Schaden gewitziget worden",
habe er sich geschworen, sein Leben lang keine Karten und Würfel mehr anzurühren
. „Die verspilten 3000 fl aber betreffend, ist mir leidt genug und vermein, ich
werde dz Unrecht (so ich darmit gethon) mit dem vielfältigen Khummer und
grossen Sorgen (in welchen ich desselben halber, wie vielen bewüst, gestanden) genugsam
gebüst haben". Er habe seine Spielschulden „bishero so geheim vor dem
Herren Vattern und weilandt meiner herzlieben Fraw Mutter wolseliger Gedecht-
nus gehalten und zwar allein aus Forcht, derselbigen Huldt dadurch zu verlieren,
die ich wol und billicher mherers acht als die 3000 f 1... Aber ich verhoff, weiln
es einmahl beschehen, so werde der Herr Vatter mir solches ebenmessig verzeihen,
und (weiln im nunmehr nit wol änderst zu thun) sich mit der Assicuration, dz solches
die Tag meins Lebens nit mehr beschehen solle, contentieren etc". Er und seine
Gemahlin werden keine Schulden mehr machen und sich „auch alles unzimbli-
chen Gemerzes und Tauschens mit Khleinottern und anderem enthalten" 341.

Eitelfriedrich erfüllte die Bitte seines Sohnes und gab sich mit diesem schriftlichen
Gelöbnis zufrieden. Johann Georg durfte wieder nach Hechingen zurückkehren
; die Regierung wurde ihm freilich nicht mehr übertragen. Vielmehr wollte Eitelfriedrich
ihn so bald als möglich wieder am bayerischen Hof als Rat und Kämmerer
unterbringen Als er jedoch vom Tod des Grafen Rudolf von Helfenstein
erfuhr, änderte er seinen Plan. In der Annahme, daß einer der beiden Brüder
, Georg oder Froben von Helfenstein, seinen Dienst als Reichskammergerichtspräsident
aufkündigen werde, um die Verwaltung des helfensteinischen Besitzes zu
übernehmen, wandte sich Eitelfriedrich bereits am 19. März an den Kaiser mit der
Bitte, er möge seinem Sohn die freiwerdende Stelle übertragen. Rudolf II. bezweifelte
jedoch, daß einer der Grafen resignieren werde, und gab zu verstehen, daß es
nicht üblich sei, „auf dergleichen Dienst Expectanzen zu geben". Dennoch versprach
er, sich an das Gesuch zu erinnern, wenn die Stelle frei werde S4S. Eitelfriedrich
mußte sich noch geraume Zeit gedulden, bis der Kaiser Johann Georg
nach dem Tode des Grafen Georg von Helfenstein am 30. Juni 1603 seiner „guet-
ten Qualitäten halb" zum Reichskammergerichtspräsidenten präsentierteM4. Die

**• Wie Anm. 335.

340 FAS, HS 53.826.

341 Wie Anm. 335.
343 Schmid 614 ff.

343 FAS, HH A 732. - StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 127, Bl. 300.

344 FAS, HH A 732. - Schmid 616 f.

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