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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0138
Gönner

Franz von Landsee gelangte. 1708 kaufte das Kloster die Dörfer Dettlingen und
Dießen von den Schenken von Stauffenberg. Frühere Besitzer waren dort u. a. die
Herren von Ow, von Neuneck, von Ehingen und von Wernau gewesen. 1715 kam
Dettensee aus dem Besitz der Herren Keller von Schlaitheim hinzu. Dettingen,
das das Kloster 1725 von den Herren von Bubenheim hinzuerwarb, war bis 1596
im Besitz der Herren von Dettingen (Vs) und der Herren von Neuneck (V3).
Mit Neckarhausen rundete Muri im Jahre 1742 seinen Besitz ab. Die Burg mit
dem kleinen Ort war von 1350 bis 1682 im Besitz der Herren von Lichtenstein
(nach der Burg bei Neufra, Kr. Sigmaringen) und ging dann durch mehrere Hände.

Der westliche Teil der Herrschaft Trochtelfingen

Das Gebiet der späteren Herrschaft Trochtelfingen gehörte im 11. Jahrhundert
zum Herrschaftsbereich der Grafen von Achalm, kam später nacheinander an verschiedene
Hochadelsfamilien, bis es 1310 an Württemberg gelangte und von diesem
kurz darauf an die Grafen von Werdenberg. Nach deren Aussterben 1534
erbten die Grafen von Fürstenberg die Herrschaft. In allen Orten dieser Herrschaft
saßen im Hoch- und Spätmittelalter Ministerialenfamilien. Ihr Grundbesitz
ging am Ende des Mittelalters nach und nach in den Besitz der Grafen von Werdenberg
und der Grafen von Zollern über. Mit dem Erwerb von Hörschwag
(1474) und von Stetten unter Holstein (1474/1584) schoben die Grafen von Zollern
einen Keil in die werdenbergische bzw. fürstenbergische Herrschaft Trochtelfingen
und trennten diese in zwei Teile. Der westliche mit den Orten Salmendingen
, Melchingen und Ringingen war fortan im Norden von württembergischem
und im übrigen von zollerischem Gebiet umgeben.

Das Kreisgebiet im 19. und 20. Jahrhundert

Die napoleonische Zeit brachte wichtige Veränderungen im Besitzstand der
hohenzollerischen Fürstentümer, wobei hier vom Fürstentum Hohenzollern-Sig-
maringen nur der Besitz an Eyach und Neckar in Betracht zu ziehen ist. Im
Reichsdeputationshauptschluß von 1803 erhielt Hohenzollern-Hechingen innerhalb
seines Territoriums das Franziskanerkloster St. Luzen in Hechingen und die
Dominikanerinnenklöster Stetten bei Hechingen und Rangendingen, dem Fürstentum
Hohenzollern-Sigmaringen fielen die murische Herrschaft Glatt und das Dominikanerinnenkloster
Gruol zu.

Der Preßburger Frieden von 1805 brachte das Ende der österreichischen Oberhoheit
über die Herrschaft Wehrstein. Durch den Rheinbundvertrag von 1806 erhielten
die hohenzollerischen Fürstentümer die Souveränität, und Sigmaringen gewann
die Landeshoheit über Besitzungen von bisher reichsunmittelbarem Adel,
darunter auch über das fürstenbergische Amt Trochtelfingen.

Das Gebiet des Landkreises setzte sich somit seit 1806 aus dem Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen und aus Teilen des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen
, nämlich aus den ehemaligen Herrschaften Haigerloch, Wehrstein und Glatt,
sowie den Dörfern Salmendingen, Melchingen und Ringingen des fürstenber-
gischen Obervogteiamtes Trochtelfingen zusammen. Nach dem Übergang der Fürstentümer
an Preußen im Jahre 1849/50 und nach der Bildung des Regierungsbe-

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