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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0141
Kommunale Siegel und Wappen

Aus einer Äußerung aus dem Jahre 1710 5 ist zu schließen, daß in der Grafschaft
Zollern bis zu diesem Zeitpunkt die Siegelführung von Dörfern nicht üblich
war und auch von der Herrschaft nicht geduldet wurde. Um so merkwürdiger ist
es, daß Burladingen in der Zeit von 1534 bis 1541 ein eigenes Siegel mit dem Zol-
lernwappen verwendete. Eine Urkunde von 1541 bezeugt ausdrücklich, daß nur
Hechingen und Burladingen ein Siegel besaßen e. Das Burladinger Siegel ist in der
Folgezeit allerdings nicht mehr nachzuweisen. Erst 1702 taucht in diesem Flecken
wieder ein Siegel auf, das der Fürst 1710 anerkennt. Es enthält nun aber nicht
mehr das zollerische Wappen, sondern zwei Schlüssel, die in ihrer Bedeutung nicht
geklärt sind.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts legen sich dann weitere Gemeinden ein Siegel
zu. In der Herrschaft Haigerloch sind es Gruol (1738), Heiligenzimmern (1753)
und Trillfingen (1768). Von den fürstenbergischen Gemeinden ist ein Siegel für
Ringingen bezeugt (1759), und im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen bedienen
sich außer Hechingen und Burladingen nun auch Rangendingen (1784) und Wiblingen
(1798) eines eigenen Siegels. Für die Siegelführung der Gemeinden im Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen am Ende des 18. Jahrhunderts ist der Landesvergleich
vom 26. Juni 1798 7 aufschlußreich, dem außer Bisingen alle Gemeinden
beigetreten sind. Mit einem eigenen Gemeindesiegel treten dort nur Burladingen,
Rangendingen und Wilflingen auf. Alle übrigen Vögte verwenden private, oft mit
den Initialen der Inhaber versehene Siegel. Da aber offenbar nicht jeder Vogt ein
eigenes Siegel besaß, bedienten sich einzelne Vögte des Siegels eines Amtskollegen.
So haben Weilheim und das Amt Stein das gleiche Privatsiegel benutzt, wie auch
Stetten bei Hechingen und Gauselfingen ein gleiches Siegel verwendet haben.

Nichts deutet darauf hin, daß sich in der Zeit der souveränen Fürstentümer
Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen (1806-1850) an der
Siegelführung der Gemeinden Wesentliches geändert hätte. Im Fürstentum Hohenzollern
-Sigmaringen scheint aber eine gewisse Einheitlichkeit angestrebt worden
zu sein8, wie das Beispiel der Gemeinde Heiligenzimmern zeigt, die 1840 ein
Siegel mit dem Zollernschild verwendete. Neue Siegel mit individuellen Zeichen
sind für Salmendingen (1822) und Ringingen (1836) festzustellen.

Nach dem Übergang der hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen im Jahre
1850 führten die Gemeinden des nunmehrigen Regierungsbezirks Sigmaringen ihre
bisherigen Siegel weiter oder verwendeten als Siegelbild den preußischen Adler,
der bis 1918 mit den monarchischen Insignien versehen war. Zwischen den beiden
Weltkriegen hat die preußische Verwaltung den Gemeinden Ringingen (1929) und
Jungingen (1937) neue Wappen verliehen. Unter dem nationalsozialistischen Regime
behielten die Gemeinden ihre Wappen bei. In den Gemeinden ohne Wappen
und auf allen Standesamtssiegeln trat im Jahre 1937 das Hoheitszeichen der nationalsozialistischen
Partei, das 1935 zum Symbol des Reiches erklärt worden
war, an die Stelle des preußischen Adlers.

5 Siehe Wappenartikel Burladingen, S. 138 f.
• Siehe ebda.

7 Staatsarchiv Sigmaringen Grafschaft Zollern, Urkunden, und Dep. 8 (GemeindeA
Stetten bei Hechingen), Urk. Nr. 40.

8 Eberhard Gönner: Wappenbuch des Landkreises Sigmaringen. Sigmaringen 1958, S. 10.
(Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Heft 4.)

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