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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0173
EBERHARD GÖNNER

Das Wappen des Hohenzollerischen
Landeskommunalverbandes

Unter silbernem Schildhaupt, darin ein golden bewehrter, linkshin schauender
schwarzer Adler, von Silber und Schwarz geviert.

Das Wappen ist eine Vereinigung des Zollernschildes mit dem preußischen
Staatssymbol und verbindet somit in heraldischer Weise die hohenzollerische Vergangenheit
(bis 1849/50) mit der Zugehörigkeit der Hohenzollernschen Lande
(seit 19. November 1928: „Hohenzollerische Lande") zu Preußen (1850 bis 1945).

Der Hohenzollerische Landeskommunalverband als Selbstverwaltungskörperschaft
entstand aufgrund der am 2. April 1873 vom König von Preußen erlassenen
„Hohenzollernschen Amts- und Landesordnung". Der erste Kommunallandtag
wurde 1873 gewählt und ist 1874 erstmals zusammengetreten. Aus ihm wurde
zum Zweck der Verwaltung der Angelegenheiten des Landeskommunalverbandes
(Vermögen und Einrichtungen des Verbandes, Unterhaltung der Landstraßen, kulturelle
und soziale Aufgaben u. a.) durch Wahl ein Landesausschuß bestellt, der
die Beschlüsse des Kommunallandtages vorzubereiten und durchzuführen hatte.

Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten verloren die Hohenzollerischen
Lande ihre Selbstverwaltung. Das Gesetz vom 17. Juli 1933 beseitigte den Kommunallandtag
und übertrug seine Aufgaben auf den Landesausschuß. Aufgrund
des Oberpräsidentengesetzes vom 15. Dezember 1933 gingen die Aufgaben und
Zuständigkeiten des Landesausschusses auf den Regierungspräsidenten über, der
damit Leiter der landeskommunalen Selbstverwaltung wurde. Die Geschäfte des

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