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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0181
Carl Otto Wörth

wurde, wo er 1884 starb6. Bei Archivstudien im Staatsarchiv Graubünden in
Chur, die vor allem Archivalien aus der zollerischen Zeit der Herrschaft Rhäzüns
galten 7, konnte mit freundlicher Unterstützung des Churer Archivpersonals einiges
dort verwahrte Material über Würth ermittelt und exzerpiert werden. Es handelt
sich um die Verhandlungen des ordentlichen Großen Rates des Kantons
Graubünden vom 10. Juli 1852 über die Einbürgerungsgesuche politischer Flüchtlinge
, um die Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Graubünden an Dr. Wurth
(1857), um den Auszug aus dem Totenregister von 1884 und schließlich um drei
in der schweizerischen Presse erschienene Nachrufe.

Die Aufnahme politischer Flüchtlinge, besonders in einem neutralen Land, gilt
auch gegenwärtig oft als problematisch, zumal es immer wieder Flüchtlinge gibt,
die bestrebt sind, ihre politische Tätigkeit auch in der Emigration fortzusetzen.
Auch von den „48er Flüchtlingen", die es in die Schweiz verschlagen hatte 8, setzte
ein Teil die politische Agitation fort, so daß Frankreich, Österreich, Sardinien
und Baden zahlreiche zum Teil recht scharfe Noten an den Schweizer Bundesrat
richteten und 1850 der Schweiz sogar mit gemeinsamer militärischer Intervention
drohten •.

Zu den interessantesten Stücken gehört daher zweifellos die Debatte des Großen
Rates über die Aufnahme der sieben politischen Flüchtlinge, unter denen sich
auch Würth befand10. Schon in der Vorberatungskommission waren die Stimmen
geteilt: drei Mitglieder waren für die Ablehnung der Gesuche, die drei anderen
für Entsprechung, jedoch mit dem Vorbehalt der Einwilligung des Bundesrats. Als
Argumente für die Ablehnung wurden vor allem die fehlende Entlassung aus dem
früheren Staatsverband und daraus zu befürchtende außenpolitische Verwicklungen
mit den deutschen Regierungen angeführt, ferner der Verdacht, daß es den
Petenten nicht um endgültige Einbürgerung, sondern lediglich um vorübergehenden
Aufenthalt zu tun sei. Bei den Gegenargumenten spielte die Sympathie mit
den politischen Vorstellungen der Petenten und die Ansicht, daß die Einbürgerung
der „zum Teil ausgezeichneten Männer" für den Kanton in jeder Weise ein Gewinn
sein werde, die Hauptrolle. Die Mehrheit des Großen Rates sprach sich
schließlich dafür aus, den Petenten gegen Entrichtung einer Einkaufstaxe und
nach Erwerb eines Gemeindebürgerrechts im Kanton das Kantonsbürgerrecht zu-

• Vgl. E. Gönner, Die Revolution von 1848/49, 188 f. Noch 1964 schrieb Walther Frick
in der Oberländer Chronik (vgl. Anm. 4): „Würth flüchtete ins Ausland. Es ist nicht
bekannt, wohin er gelangte."

7 Vgl. Herbert Natale, Die Grafen von Zollern und die Herrschaft Rhäzüns. Ein Beitrag
zur zollerischen und graubündischen Geschichte des 15. Jahrhunderts, in: ZHG 2
(1966) 45-110.

8 Ein Bericht des schweizerischen Justiz- und Polizeidepartements an den Bundesrat
vom 28. Febr. 1851 gibt nach der eidgenössischen Generalkontrolle die Zahl der noch
in der Schweiz weilenden Flüchtlinge deutscher und österreichischer Nationalität auf
412 an (195 Badener, 23 Württemberger, 47 Bayern, 73 Preußen, 24 Sachsen, 16 Hessen
, 2 Mecklenburger und 32 Österreicher). Vgl. Jakob Schneider, Eine Denkschrift
[von 1850 oder 1851] über das Treiben der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz, in:
Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, 3. Bd., 1. Heft, Basel 1903,
1-36, hier 32 Anm. 1. Den Hinweis auf diese aufschlußreiche Veröffentlichung verdanke
ich Herrn Prof. Dr. Rudolf Seigel, Rottenburg am Neckar.

9 Vgl. /. Schneider, Eine Denkschrift, besonders S. 1.

10 Siehe Anlage Nr. 1.

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