Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 109
(PDF, 41 MB)
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Der „Großschwaben-Plan'

Ich kann nur mehrmals wiederholen, daß die Aussichten Badens, die Bevölkerung
des südlichen Hohenzollerns, das allein für den Anschluß dorthin in Betracht
käme, in einer größeren Anzahl von Gemeinden für sich zu gewinnen, wegen des
vorherrschenden Zusammengehörigkeitsgefühls der Hohenzollern nur gering sind.
Der Gedanke, das Ländchen auseinanderzureißen - von den weit abgelegenen
Exclaven Achberg, Wilflingen und Burgau sehe ich ab - ist wie mir, jedem Hohenzollern
so schmerzlich, daß er ungeachtet aller wirtschaftlicher Momente, bei
der Volksbefragung siegreich bleiben dürfte.

Dabei möchte ich zu der von dem Herrn Reichsminister des Innern an den
Herrn Vorsitzenden der Zentralstelle gestellten Frage, ob der Teil rechts der Donau
an Baden kommen könne, darauf hinweisen, daß die Donau keine Grenzlinie
bilden kann. Sigmaringen, Sigmaringendorf, auch Beuron liegen auf beiden Seiten
der Donau. Die Stadt Sigmaringen kann auch nicht losgelöst werden von ihrem
nächsten Hinterland, den auf der linken Donauseite gelegenen Orten Jungnau,
Ober- und Unterschmeien, Bingen und Hitzkofen. Die Ansprüche Badens müßten
sich deshalb auf die nördlichen Grenzen des Oberamts Sigmaringen mit Ausschluß
von Langenenslingen und Billafingen, die zu Württemberg kommen müßten, ausdehnen
. Begründete Aussicht haben sie aber meines Erachtens nur bezüglich der
Walder und Hohenfelser Ortschaften.

Ob und in welcher Weise die Entwicklung der Hohenzollernschen Frage, sofern
sie nicht mit Rücksicht auf die Bildung Großschwabens zurückgestellt wird,
gefördert werden soll, überlasse ich der mündlichen Erörterung in der Kommission
, der ich auch weitere Aufschlüsse zu geben bereit bin.

Mein Wunsch ist der, daß bei der Lösung der Frage das Wohl der Hohenzollernschen
Lande, das mir auch bei der offenen Darlegung ihrer Verhältnisse
Richtschnur blieb, in den Vordergrund gestellt wird."

Mit Rundschreiben vom 5. Januar 1921 fordert der Vorsitzende der Kommission
für die Hohenzollernfrage, Drews, die beteiligten Regierungen auf, „sich bestimmt
innerhalb von drei Wochen" zum beiliegenden Beizer-Gutachten zu äußern.
Abschließend kritisiert Drews unter Hinweis auf die strenge Vertraulichkeit des
Vorgangs das Verhalten der badischen Regierung: „Wie mir Herr Regierungspräsident
Dr. Beizer mitteilt, ist von einer amtlichen badischen Stelle an eine ihm nachgeordnete
Behörde eine amtliche Anfrage über die Verhältnisse im südlichen
Hohenzollern im Hinblick auf einen etwaigen Anschluß an Baden ergangen. Es
widerspricht dies den getroffenen Verabredungen und trägt eine höchst unerwünschte
Beunruhigung in die Bevölkerung hinein" 43.

Im Gegensatz zu der aus taktischen Gründen abwartenden Haltung der württembergischen
Regierung bemüht sich der badische Staatspräsident Trunk 44 aktiv

43 Die badische Regierung ließ tatsächlich durch ihre Konstanzer Behörden (Oberamtmann
Stehle) eine Befragungsaktion im südlichen Hohenzollern vornehmen. Auch im
Schreiben von Professor Endres an Beizer, das seine Stellungnahme zum Beizer
-Gutachten enthält, vom 12. 1.1921 aus Neckargemünd wird die badische Befragungsaktion
erwähnt. GLAK (wie Anm. 29).

44 Gustav Trunk (1871-1936), badischer Staatspräsident. - Vgl. Heinrich Köhler (wie
Anm. 37) S. 57. - Im badischen Landtag debattierten u. a. Finanzminister Heinrich
Köhler am 3.3. 1920 (17. Sitzung, Protokollband Sp. 824) und die Abgeordneten Karl
Schöpfle (1871-1934), Emil Kraus (geb. 1893), Eugen Baumgartner (1879-1944), Eberhard
Gothein (1853-1923) und Theodor Mayer (1864-1936) am 17. 6.1920 (50. Sitzung,

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