Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 111
(PDF, 41 MB)
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Der „Großschwaben-Plan"

Zusammengehörigkeit und wegen der ungewissen politischen Zukunft und erklärt
sich daher vielleicht auch bei der Volksabstimmung für Württemberg.
7. Bei dieser Abstimmung hätte sich demnach zu erklären:

a) Die Bevölkerung der Oberämter Hechingen, Haigerloch und Gammertingen
etwa für Preußen oder Württemberg,

b) Die Bevölkerung des Oberamts Sigmaringen mit Beuron für Preußen oder
Württemberg oder Baden,

c) Die Enklave Achberg für Württemberg oder Bayern".

Endres war aufgefallen, daß Regierungspräsident Beizer „bis jetzt peinlich
vermieden" habe, „Kenntnis von seiner Mitwirkung in der Zentralstelle an die
Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Er hat für die Ausarbeitung seines Berichts niemanden
zugezogen und auch Vorsorge getroffen, daß von der Besprechung mit
Professor Endres nichts verlautete." Aus archivarischer Sicht kann diese Beobachtung
insofern bestätigt werden, als sich in den einschlägigen Akten des preußischen
Regierungspräsidenten über die Neugliederung des Reichs und die Verwaltungsreformen
, soweit sie an das Staatsarchiv Sigmaringen gelangten, kein Hinweis
auf das Beizer-Gutachten finden ließ. Das offizielle Beizer-Gutachten vom
15. Dezember 1920 stellte für die badische Regierung eine herbe Enttäuschung dar
und es galt nun weiterhin den Befürchtungen, daß Württemberg ein Vorteil zukäme
, vorzubeugen. In der offiziellen Stellungnahme vom 25. Januar 1921 stellt der
badische Staatspräsident fest, daß „für Baden kein Anlaß (besteht), die Ablösung
der Hohenzollernschen Lande von Preußen und ihre Vereinigung mit einem anderen
Lande zu erstreben. Man ist in Baden übereinstimmend der Auffassung, daß
eine Stellungnahme zu dieser Frage in erster Linie Sache der Hohenzollernschen
Lande ist... Von einem Eingehen auf die Frage der Bildung eines Großschwa-
bens, deren nahe oder nicht nahe Entscheidung der Herr Gutachter für die jetzt
zur Erörterung stehende hohenzollernsche Frage zu verwerten erwogen, muß abgesehen
werden, da zu der Frage die badische Regierung z. Zt. noch keine Stellung
zu nehmen vermag." Der ehemalige württembergische Staatsminister Professor
Lindemann bestätigt am 22. 2.1921 voll die Meinung Beizers, daß Hohenzol-
lern vorerst im preußischen Staatsverband verbleiben müsse, da sich die an sich
wünschenswerte Vereinigung von Baden, Hohenzollern und Württemberg zu
Großschwaben in absehbarer Zeit nicht verwirklichen lasse. Lindemann regte jedoch
an, das Großschwabenproblem als solches in enger Verbindung mit der Lösung
der Hohenzollernfrage zu behandeln und den Untersuchungauftrag der Kommission
dahingehend zu erweitern.

Der württembergische Staatspräsident Johannes von Hieber46 wies am
1. 3. 1921 Ministerialdirektor Schäffer an, folgende Entgegnung auf Lindemanns
Initiative in der Kommission vorzutragen:

„Dr. Lindemann geht selbst davon aus, daß die Schwierigkeit einer Vereinigung
von Württemberg, Baden und Hohenzollern zu einem Lande Großschwaben
bei Baden liege. Es wäre also Sache Badens, den Wunsch nach Verhandlungen der
beteiligten Länder hierüber (die durch eine Tätigkeit des Unterausschusses nicht ersetzt
werden könnten) und nach einstweiliger Aussetzung der hohenzollerischen

" Johannes Hieber (1862-1951), württ. Staatspräsident. - Vgl. M. Schwarz, MdR (wie
Anm. 13), S. 672. - Vgl. Max Miller, Eugen Bolz (wie Anm. 21).

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