Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
13(100).1977
Seite: 202
(PDF, 41 MB)
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Neues Schrifttum

stratensergründungen Deutschlands zählt, nahm einen so raschen Aufschwung, daß von
hier fünf weitere Klöster besiedelt werden konnten: Wilten in Tirol, Weißenau, Steingaden
, Marchtal und Schussenried. Kaiser Friedrich Barbarossa ließ das Spital in seiner
Pfalz Kaiserslautern durch Rot einrichten und wünschte Roter Mönche auch in seinem
Hauskloster Adelberg, doch zogen sie sich von dort wieder zurück, weil ihnen keine
Vogtfreiheit gewährt wurde. Der Abt von Rot behielt für immer Aufsichts- und Visitationsrechte
über die Tochterklöster, wodurch eine enge Verbindung, gegenseitige Befruchtung
und in schweren Zeiten auch Hilfeleistungen gewährt blieben. Krisenzeiten des Klosters
im ausgehenden 14. Jahrhundert, im Gefolge der Reformationszeit und im Dreißigjährigen
Krieg konnten durch tüchtige Äbte überwunden werden, so daß der Verfasser die
positiven Ergebnisse des kirchlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Wirkens im Laufe
der fast 700jährigen Geschichte gebührend hervorheben kann. Daß das Kloster seinen Besitz
zur Herrschaft ausbaute und der Abt ein landesherrliches Regiment ausübte, das im
15. Jahrhundert zu heftigen sozialen Spannungen führte, wird etwas kurz und abmildernd
behandelt, da die kirchengeschichtliche Entwicklung ganz im Vordergrund steht.

Sichtbarer Ausdruck des noch im 18. Jahrhundert gesunden Klosters ist die geradezu
faszinierende Architektur der Bauanlage. Mit ihrer Untersuchung und Beschreibung liefert
Adolf Schahl ein weiteres Beispiel seiner zahlreichen kunstgeschichtlichen Darstellungen,
die allesamt durch solide archivalische Studien, Beherrschung der Formensprache und einfühlsame
Beschäftigung mit dem Gehalt der Kunstwerke geprägt sind. So sehr man seinen
Deutungen zustimmen kann, auch hier möchte man hinzufügen, daß die schloßartige Gesamtwirkung
nicht nur ein Zeichen der „Macht einer aus Zerstreuung und Sonderung heraus
- und zusammenführenden Liebe" ist (S. 53), sondern auch Ausdruck selbstbewußten
landesherrlichen Prälatentums. Bemerkenswert ist der Nachweis, daß in Rot Äbte entscheidenden
Einfluß auf die Baugestaltung ausübten und die Tätigkeit bekannter Architekten
zurücktrat, so daß Schahl geradezu von „Eigenbau" sprechen kann, was allerdings
in einem Fall zum Einsturz eines Gewölbes führte, vielleicht infolge einer Fehlkonstruktion
. Großartig, wie Schahl einzelne Elemente der Architektur, des Stuckes (Feichtmayer)
und der Malerei (J. Zick) zu erläutern versteht und ihre Funktion im Rahmen des Gesamtkunstwerks
aufzeigt. Einer so eingehenden Baubeschreibung sollte allerdings auch ein
Grundriß der Klosteranlage oder mindestens der Kirche beigegeben sein. Auch wünschte
man sich zum Farbbild der Außenansicht (S. 73) wenigstens eine Farbwiedergabe des Kircheninneren
. Die zahlreichen Abbildungen historischer Ansichten und der heutigen Anlage,
aufgenommen von Joachim Feist, sind indessen hervorragend und bestimmen das schöne
Buch wesentlich mit.

Stuttgart Hans-Martin Maurer

Karl Konrad Finke: Die Tübinger Juristenfakultät 1477-1534. Rechtslehre und Rechtsunterricht
von der Gründung der Universität bis zur Einführung der Reformation.
Tübingen: Mohr (Paul Siebeck) 1972. XIV, 299 S. (Contubernium. Beiträge zur Geschichte
der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Bd. 2.)

Ferdinand Elsener hat 1965 darauf hingewiesen, daß die Tübinger Juristenfakultät in
der Geschichte des gelehrten Rechts in Deutschland einen hervorragenden, jedoch bei weitem
noch nicht erhellten Platz einnehme. Gleichzeitig war damit ein Forschungsbereich
angekündigt, dem sich Elsener und sein Schülerkreis intensiv zuwandten, so daß die Feststellung
einer schwerwiegenden Wissenslücke heute kaum noch Gültigkeit haben dürfte. In
diese Untersuchungsreihe gehört die Dissertation von Finke, mit der rechtzeitig zum
500jährigen Universitätsjubiläum eine gehaltvolle Frühgeschichte der juristischen Fakultät
vorgelegt wurde. Die gewählte Epoche reicht von der Zeit des politischen Aufstiegs Württembergs
über die Wirren der folgenden Jahre bis zur Herrschaftskonsolidierung und Einführung
der Reformation. Entsprechend läßt sich die Geschichte der Tübinger Juristenfa-

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