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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0037
Juden in Hohenzollern

die Betätigung als Geldverleiher, Pferde-, Vieh- und Kleinhändler M. Doch selbst
diese aufs äußerste beschränkte Erwerbstätigkeit ließ die Zunfthandwerker und
Gewerbetreibenden eine Beeinträchtigung ihrer eigenen, durch die Zunftgesetzgebung
ja sehr streng geregelten und eng begrenzten Herstellungs-, Verkaufs- und
Handelsrechte befürchten ". So sahen in Haigerloch die Handwerker vor allem in
den geringen Handelsvorteilen, die die Juden dadurch hatten, daß sie sich beim
Einkauf und Verkauf von Waren nicht an die Zunftvorschriften halten mußten,
eine Gefährdung ihres Einkommens.

Auch durch den Hausierhandel, den die Haigerlocher Juden hauptsächlich betrieben
, fühlten sie sich benachteiligt.

Empört reagierten die Stadtbürger schließlich darauf, daß die Juden die Sonntagsruhe
nicht beachteten, ein religiöses Moment in der sonst rein ökonomisch
argumentierenden Anklage. Außerdem wollten sie nicht dulden, daß Juden persönlich
in christliche Häuser bzw. Geschäfte kamen, um dort Waren einzukaufen.

Das Heilmittel gegen ihre Beschwerden sahen die Haigerlocher in der Landesverweisung
der ärmeren Juden und in der zahlenmäßigen Beschränkung der
jüdischen Einwohnerschaft.

Im einzelnen bringt die Stadt folgende Klagen vor:

1. Verknappung und dadurch Verteuerung der Lebensmittel und des Holzes wegen
der starken Vermehrung der Juden.

2. Überbeanspruchung der Gemeindeweide durch Nutz- und Handelsvieh der
Juden.

3. Einschleppung von Viehseuchen durch Pferde und Vieh der Juden.

4. Handel der Juden mit den verschiedensten Waren statt des allein erlaubten
Handels mit Altwaren und alten Kleidern.

5. Betrügerischer Hausierhandel der Juden.

6. Außerachtlassung zünftigen Gebarens.

7. Ubergehen der einheimischen Händler durch die Juden.

8. Hausierhandel der Juden auch an Sonn- und Feiertagen.

9. Kauf von Bürgerhäusern durch die Juden.

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" Ebenda, S. 213, S. 279.

57 Alfred Bischoff: Die Zünfte der Stadt Sigmaringen. Ihre Geschichte und Entwicklung
seit dem 17. Jahrhundert. Diss. Freiburg i. Br. 1920, maschinenschriftlich, S. 78 ff. Die
Zunft wies den einzelnen Handwerken ihre Arbeitsgebiete zu. Immer wieder kam es
aber zu Streitigkeiten, ob eine bestimmte Arbeit diesem oder jenem Handwerk zustehe.
Denn jedes Handwerk versuchte, den ihm gesetzten Rahmen auszudehnen. So beklagten
sich 1703 die Sigmaringer Schuhmacher, die Gerber griffen in ihren Arbeitsbereich ein,
indem sie Sohlen zum Verkauf ausschnitten, und 1779 die Schlosser über einen Schmied,
weil dieser Fensterstöcke hergestellt hatte. In Riedlingen war 1827 den Schlossern Hausund
Bauarbeit und die Anfertigung von Zierbeschlägen zugewiesen, den Schmieden die
Arbeit an landwirtschaftlichen Geräten und die Herstellung von Werkzeugen.

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