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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0052
Kuhn-Rehfus

das andere Hinderniß noch eintretten, deßen Hinwegräumung in gegenwärtiger
Darstellung nicht enthalten wäre, so laßen wir uns jede nur immer zu ertragende
Bedingung gefallen, bey der wir wenigstens im Stande sind, auf Gottes lieber Erde
wie andere Menschen in unsern Wohnungen frei athmen und so unsers Lebens uns
freuen zu können.

Der zweyte Punct unserer unterthänigsten Darstellung geht dahin, daß der uns
ertheilte Schuz für die Zukunfft auch auf unsere Kinder dergestalt wircksam seyn
möge, daß wir dieselbe bey erlangtem volljährigem Alter untereinander ver-
heuraten dörfen.

So hart es uns ist, mit unseren ganzen Familien in ein paar Gemächen eingepfropft
zu seyn, eben so drückend und niederschlagend ist der Gedancke, auch
nicht die geringste Hoffnung zu haben, diser Familie los zu werden. Daß die
Erschwerung der Heuraten den nachtheiligsten Einfluß auf die Sittlichkeit habe,
ist in der Erfahrung zu sehr gegründet, als daß wir solches zu entwicklen erst
nötig hätten. Wie glücklich würde uns daher die Erlaubniß machen, daß sich
unsere Kinder, so fern keine wichtige Abhaltungs Gründe dagegen wären, alle
untereinander, und so auch die Wittfrauen ungehindert verheuraten dörfften.

Einmal haben wir gezeigt, daß die Judenschafft zu Dettensee weder gnädigster
Herrschafft noch den dortigen Bürgern zum Nachtheil seye, wie könnte diß wohl
durch Außbreitung derselben geschehen. 25 auf einem kleinen Haufen lebende
äußerst starcke Familien, die sich selbst zur Last sind, können gewiß weniger
Gutes wircken und sind jedermann mehr zum Ärgerniß und zur Last, als 40 kleine
Familien, die ohngehindert ihre Thätigkeit außzuüben im Stande sind, wo 25
Familien darum bestehen können, weil sie von außwärtigem Gewerb leben, da
können unter der nehmlichen Bedingung auch 50 leben.

Man wende nicht ein, daß die kleine Familien wieder groß werden und sich so
immer stärcker multipliciren, dann würde man nach disem Sistim bey Bevölcke-
rungs Berechnungen verfahren, so hätte man längst nicht nur die Juden, sondern
die halbe Christenheit von den Traualtären zurückweisen müßen. Die Welt steht
viele tausend Jahre, und immer hat auf ihr die Menschheit Plaz gefunden. Disen
Plaz wird sie in künftigen Jahrtausenden eben so bequem noch finden, und immer
wird gewiß in jedem Ort, in jedem Land die Judenschafft mit der Christenheit in
gleichem Verhältniß stehen. Wir bitten demnach unter Vorsprach der Menschenrechte
, was Ihre Großmuth und bewährte Rechtschaffenheit, was die bekannte
Güte unsers gnädigsten Fürsten uns nicht versagen wird - wir bitten, samtlich
unsern Kindern und Wittfrauen unter den nötigen Bestimmungen für die Zukunfft
die Heuraten gnädigst zu gestatten.

Endlich können wir nicht umhin, auch diß noch anzuführen, daß es uns
äuserst hart fällt, bey Erlangung unseres Schuzes so ganz nicht auch nur für den
kommenden Tag gesichert zu seyn, indem unsern Schuzbriefen und zwar erst in
neuen Zeiten die Clausul einverleibt wird, daß der einmal ertheilte Schuz mit
oder ohne Ursache entzogen werden könne.

Wir fühlen zwar wohl, daß lezteres nie geschehen kan, dann uns ohne Ursache
zu verjagen würde gegen Menschen- und Christen Pflichten seyn, würde den Vollzieher
vor der ganzen Welt beschämen. So sehr wir demnach also auch überzeugt
sind, daß wir hierdurch nichts zu befürchten haben, so wünschten wir doch zur
Ehre unserer gnädigsten Herrschafft und zu desto unbestreitbarer Sicherheit der

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