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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0094
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gingen weiter, die oppositionelle Bewegung schwoll an. In dieser Situation half
auch ein Patent des Fürsten nichts mehr. Josef Wilhelm stellte fest, daß er nach
mehr als vierzigjähriger Regierung jetzt mit Besorgnis den Undank der Untertanen
spüren müsse - er nannte „verschiedene teils heimliche, teils öffentliche
Aufwiegler, worunter einige in Frankreich und in die Schweiz handlende Untertanen
sich schon durch Lästerungen und Drohungen besonders ausgezeichnet
haben". Aber es nützte nichts, daß auch der Fürst unverhohlene Drohungen aussprach
42.

Die Versammlungen gingen weiter und trugen, da der Fürst seine Ankündigungen
nicht wahrzumachen vermochte, zum weiteren Autoritätsverfall der
Regierung bei. In den folgenden Monaten dienten zahlreiche Versammlungen von
Gemeinden und von Deputierten mehrerer Orte der Vorbereitung und der
Durchführung des Prozesses, ohne daß man von Hechingen aus etwas dagegen
unternehmen konnte. Andererseits war offensichtlich, daß sich nach der Abreise
von Deputierten der Untertanen nach Wetzlar die Stimmung zunächst etwas
beruhigte und dies wohl auch dazu beitrug, daß sich die Bewegung nicht weiter
radikalisierte. Ein bedenkliches Zeichen war jedoch, daß sich nach einigem Zögern
ein Großteil der Hechinger Bürgerschaft anschloß. Die Regierung ihrerseits
war bemüht, die Aktionen der Untertanen-Deputierten in Wetzlar überwachen
zu lassen und ihnen durch ihre Advokaten entgegenzuarbeiten. Euphorische Meldungen
der Abgesandten aus Wetzlar waren dann dazu angetan, das Land weiter
in Bewegung zu halten. Daß man weder gegen die Abgesandten beim Kammergericht
vorgegangen war noch Exekutionstruppen ins Land geschickt hatte, werteten
die Untertanen als ein Vorzeichen des Erfolges 4S.

Bereits vor Eintreffen des kammergerichtlichen Mandats hatten sich die Vertreter
der Untertanen um Kontakt zu einem Notar in Reutlingen, Rottweil oder
auch im habsburgischen Rottenburg bemüht. Es ging offensichtlich darum, einen
Juristen zu finden, der dem Zugriff des Landesherrn entzogen war. Auch Württemberg
, das so oft an Kreisexekutionen beteiligt war, mißtraute man offensichtlich
. Die Wahl fiel schließlich auf den Reutlinger Notar Wunderlich, der schon
in den 1750er Jahren mit der Hechinger Prozeßsache befaßt gewesen war.
Wunderlich nahm sich der Untertanen an und begann mit den Vorbereitungen
zur Aufnahme einer Vollmacht. Die Regierung war von Anfang an entschlossen,
ihn zu hindern - sein Gesuch vom 4. Februar 1793, eine Audienz beim Fürsten zu
bekommen, wies sie brüsk ab. Andererseits waren die Untertanen durch den
ersten Erfolg in Wetzlar ermutigtSo betrat der Notar Wunderlich am
27. Juni 1793 in Rangendingen Hechinger Gebiet und begann mit der Aufnahme
der Prozeß vollmacht45. Da er dies zwar legal, aber gegen den ausdrücklichen
Willen der Herrschaft tat, bedeutete sein Vorgehen eine Demonstration, daß über
der Autorität des Fürsten die des Reichskammergerichts stand. Die Untertanen

42 Fürstliches Patent vom 1791 XII 29 Hechingen (Original, auch Druck). Ebenda.
"Zu den Vorgängen von 1792/93 insgesamt: StAS, Ho 1-46, C II 2 b, 142, 143, 144,
145, 146.

44 Kanzleiprotokoll, 1793 II 4 Hechingen (Auszug). StAS, Ho 1-46, C II 2 b, 147.

45 Die Akten zur Reise des Notars Wunderlich finden sich: StAS, Ho 1-46, C II 2 b,
145, 146, 147.

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