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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0096
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gierung freilich die württembergische Kommission ablehne, lasse sich eine Beauftragung
Wunderlichs schwerlich vermeiden. Deutlicher noch wurde der preußische
Geheime Rat Hofmann, der in Wetzlar eine wichtige Rolle spielte und
offensichtlich der Hechinger Regierung dank der hohenzollernschen Verwandtschaftsbeziehungen
seinen Rat lieh: In Wetzlar sehe man die Sache mit völlig
anderen Augen als vor zwanzig Jahren, als die Untertanen ihre katastrophale
prozessuale Niederlage erlitten hatten. „Man mißbilligte natürlicherweise, daß die
Untertanen damals in Tätlichkeit und Selbsthilfe verfallen sind. Man bemerkt
aber auch darbey, daß damals nur auf diese Ungebühr gesehen und solche zwar,
wie recht, reprimiert worden; daß aber dagegen die sehr gegründeten Beschwerden
der Untertanen ganz übersehen und dagegen keine Remedur erteilt worden
wäre. In vorigen Zeiten wäre der Zuschnitt so gemacht worden, daß die Untertanen
vor und nach (!) um alles Eigentum gebracht werden sollten. Die Zeit der
überspannten Forderungen wäre vorbey und es müßte gleiches Recht für den
Landesfürsten und die Untertanen geben." In diesem Zusammenhang verwies
Hofmann auf das letzte Mandat des Kammergerichts, das somit von den Untertanen
keineswegs mißdeutet worden war49. Unter diesen Umständen war auch
die fürstliche Regierung bereit, die Kommission zu akzeptieren.

Nach dem Abmarsch der württembergischen Truppen verzögerte sich freilich
das Erscheinen der Kommission noch beträchtlich; erst allmählich erwachte das
Selbstbewußtsein der Untertanen wieder - seit dem November 1793 ging dann
eine Welle der Abgaben- und Dienstverweigerungen durch das Land, die der Regierung
sehr zu schaffen machte. Es wurde wieder „Landschaft" gehalten, vergeblich
suchte die Regierung diese Bezeichnung zu verbieten mit dem Bemerken, „daß
im hiesigen Fürstentum keine Landstände oder Landschaft existierten". Die Phase
der Auseinandersetzungen war gekennzeichnet durch wechselseitige Nadelstiche,
die das Eintreffen der kaiserlichen Subdelegationskommission immer dringlicher
machte. Aber es sollte bis zum 1. Februar 1794 dauern, daß sie unter der Leitung
von Johann August Reuß eintraf50.

Der württembergische Rat Reuß, ein vorzüglicher Jurist und Kenner des
Reichsrechts, wurde die eigentliche Seele des AusgleichsDabei unterstützte ihn
merkwürdigerweise der dänische Gesandte am württembergischen Hof, Freiherr
von Waechter, der sich aber auch in vielen anderen Konflikten im schwäbischen
Kreis als Vermittler betätigte52. Unter seiner geschickten Führung gelang auch der
juristische Schachzug, der den Konflikt aus der Pattsituation herausbrachte. Es
war die Einrichtung eines Syndikats. Das Syndikat ist ein Instrument, das die

49 Die Äußerungen Hofmanns wiedergegeben im Schreiben des Advokaten Brandt an die
Hechinger Räte, 1793 IX 17 Wetzlar (Konzept). StAS, Ho l^t6, C II 2 b, 148.

50 Zu den Auseinandersetzungen im Winter 1793/94: StAS, Ho 1^6, C II 2 b, 148, 149,
150.

51 Zu Reuß: Vgl. Allgemeine Deutsche Biographie 28, S. 309 f. E. Höhle: Das alte Recht
und die Revolution. Eine politische Geschichte Württembergs in der Revolutionszeit
1789-1805. 1931, S. 209 ff. u. ö. Kallenberg: Fürstentümer, S. 155.

52 E. Freiherr von Waechter: Carl Eberhard von Waechter, ein württembergischer Diplomat
. In: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 38. 1938, S. 342 bis
359.

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