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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0102
Press

Der Herzog von Württemberg wandte sich dem Wunsch des Fürsten von
Hohenzollern-Hechingen zufolge mit einer Staffette an den kaiserlichen Feldmarschall
Clerfayt60 und forderte 800 Infanteristen und 50 Kavalleristen mit
vier Kanonen an. Clerfayt setzte tatsächlich den Oberstleutnant von Raglowitsch,
offenbar aus den kroatischen Grenztruppen des Kaisers, mit württembergischen
und fürstenbergischen Soldaten in Marsch. Im Einvernehmen mit dem Geheimen
Rat in Hechingen dirigierte der württembergische subdelegierte Kommissar von
Luhe die Truppen, die am 5. August 1795 in Hechingen einrückten. Damit begann
das alte Spiel von neuem. Aber als der Fürst die Exekutionskosten auf die Untertanen
abzuwälzen suchte, entgegneten ihm die subdelegierten Kommissarien, es
gelte hier nicht nach dem Recht, sondern nach der Klugheit zu verfahren. Deutlicher
konnten die Kommissarien ihre schiedsrichterliche Stellung nicht betonen
- unverkennbar hatte die Linie Reuß' ihre Spuren hinterlassen. Andererseits befahlen
sie gemäß dem Reichskammergerichtsurteil, aber auch nach dem Wunsch
des Fürsten, die Entwaffnung der Untertanen und die Beschlagnahmung der
Gewehre. Der Stadtschultheiß und Hofrat Kaiser machte mit den Hechingern
den Anfang; gegen den erklärten Willen der Bürger mußten in Hausdurchsuchungen
die Gewehre sichergestellt werden. Zugleich bediente man sich eines
alten, im Frankreich Ludwigs XIV. entwickelten Systems, indem man den Hauptwortführern
Soldaten ins Haus legte.

Bei der Entwaffnung der Landleute fürchtete man besonders „von den wegen
ihrer Neigung zur Widersetzlichkeit berüchtigten Einwohnern des Killertales"
Widerstand. Diese ließen jedoch ohne Opposition die Hausdurchsuchungen geschehen
, wobei sie - wie die Kommissarien nicht ohne Sympathie berichteten - die
Befürchtung äußerten, daß jetzt, kurz vor der Ernte, die Früchte durch Wildschäden
endgültig verdorben würden. Die Entwaffnung vollzog sich allenthalben
reibungslos. In Grosselfingen wurden drei Bürger verhaftet, die beim Wildern im
Tiergarten angetroffen wurden. Auch in die Dörfer wurden Soldaten ins Quartier
gelegt.

Nachdem so die Gefahr von Unruhen beseitigt worden war und sich dabei
eine ganz neue Besonnenheit der Untertanen gezeigt hatte, geriet die hohen-
zollerische Regierung in erhebliche Verlegenheit, als man ihr die Akten abforderte
, um mit der Untersuchung jener Exzesse zu beginnen, über die sie sich wohl
in etwas zu drastischen Sätzen beklagt hatte. Dagegen kam die Regierung anscheinend
entgegen, als sie im Killertal die Vertreibung des Wildes durch Hunde
gestattete. Zugleich gestand sie zu, daß auf Kosten der Herrschaft eigene Hirten
angestellt wurden. Am 16. August konnte die Masse der Exekutionstruppen abziehen
, übrigens zur Zufriedenheit ihrer Offiziere, die Hechingen als teuer und
langweilig bezeichneten. Nur 50 Infanteristen und 25 Dragoner unter dem Rittmeister
von Finckenstein blieben zurück. Offensichtlich schätzten die Mitglieder
der kaiserlichen Kommission die Lage weniger brisant ein als die Hechinger Regierung
. Die Kommissionsmitglieder begnügten sich mit einigen Dehortationen,
also mit Ermahnungen der Untertanen. Die Kommission fand im allgemeinen ein
Klima vor, das einem Ausgleich günstig war. Nur die Burladinger Deputierten

60 Zu Clerfayt: C. v. Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich,
Bd. 2. 1857, S. 384-386.

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