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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0106
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speziellen Auseinandersetzungen der einzelnen Ortschaften mit der Herrschaft,
denen der Vergleich ebenfalls beikommen sollte. Nach dem Bericht der Kommission
spukten überdies phantastische Vorstellungen über einen möglichen Ausgang
des Prozesses in den Köpfen der Untertanen, so daß sie die Vergleichsvorschläge
als Falle ansahen. Die Regierung andererseits hatte Hemmungen, durch Nachgiebigkeit
über die bisherigen Vorschläge hinaus, wie sie sagte, gleichsam den
Ungehorsam zu belohnen, sie glaubte, mit ihren Vorschlägen von 1794 die
äußerste Grenze des Entgegenkommens erreicht zu haben. Andererseits hatte die
Regierung doch versucht, mit Gnadenerweisen die gehorsamen Gemeinden vor
den übrigen auszuzeichnen. Die Räte äußerten sich jedoch insofern nicht ohne
Hoffnung, als ihrer Ansicht nach neben dem Starrsinn der Untertanen auch der
Wunsch zu finden war, mit der Herrschaft endlich Frieden zu haben. Ein neuer
Faktor war überdies das große Vertrauen, das die Untertanen in die Kommission
setzten, vor allem also in den württembergischen Rat Johann August Reuß.
Doch auch den Widerwillen der fürstlichen Regierung galt es zu besänftigen.

Die Kommission kritisierte scharf den Versuch der Regierung, mit den gehorsamen
Kommunen einen Vergleich zustande zu bringen. Aber zur Enttäuschung
der Kommission war Josef Wilhelm auch nicht bereit, über die Zugeständnisse
von 1794 hinauszugehen. Damit war die Chance für einen Landesvergleich nahezu
vergeben. Wie sehr die Kommission merkte, daß emotionale Probleme eine
Rolle spielten, ist in ihrer weiteren Bemerkung zu sehen, daß immerhin die Verhandlungen
mit den gemäßigten Gemeinden die Hoffnung gebe, daß diese ihre
Bedenken in geeigneter Form vorlegten und sich zugleich für ihr bisheriges Betragen
entschuldigten.

Die Kommission führte weiter aus, daß sich das Scheitern ohne genaue Beschäftigung
„mit der individuellen Lage und der ganz individuellen Stimmung
durchaus nicht erklären" lasse - auch die sogenannten gehorsamen Gemeinden
wären trotz einiger Angebote der Herrschaft außer Boll nicht zum Vergleich
geneigt gewesen. Sie verlangten ebenfalls völlige Abschaffung von Fronden und
Frongeldern und die Beseitigung des Wildbrets, wie man dies den Hechinger
Stadtbürgern zugestanden hatte. Daneben insistierten sie auf die Überprüfung
der älteren Kontributionsrechnungen. Das starrsinnige Beharren der Untertanen
gerade auf diesem Punkt setzte jedoch die Kommission außerstande, „uns nun
weiter für sie zu verwenden und die andere Seite zu Schritten zu treiben, durch
die das Ansehen der Herrschaft in der Tat kompromittiert und der unverständige
Trotz der Untertanen noch weiter erhöht werden wird". Unter diesen Umständen
entschied sich die Kommission, nichts weiteres zu unternehmen. Sie wies
sogar Bittschriften der Deputierten einiger Ortschaften ab, die sie um Vermittlung
bei einigen Streitsachen baten. Die Kommission erklärte ihr Hauptziel
für gescheitert und verließ das Land mit der Uberzeugung, daß allein ein Urteil
des Reichskammergerichts die Sache entscheiden konnte.

Dabei sahen sie, daß die Untertanen merkwürdige Vorstellungen über den
Kammergerichtsprozeß pflegten. So sagten sie wiederholt, wenn ihre Sache nicht
rechtens wäre, hätte das Reichskammergericht ihre Deputierten in Wetzlar längst
bestraft. So meinten die Mitglieder der Kommission, daß nur eine Aktion des
Reichskammergerichts bei den Untertanen die Illusionen zerstören könnte, die
die „Untertanen durch ihre eigenen Vorurteile, mehr noch durch die Blendwerke

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